Förderprogramm Luftfahrt und Klima

Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Es enthält Neuerungen für die Luftfahrt wie die Einführung einer Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe und ein neues Förderprogramm Luftfahrt und Klima. Der Bundesrat hat diese durch die revidierte CO2-Verordnung konkretisiert. Mit dem Förderprogramm Luftfahrt und Klima baut die Schweiz die Förderung der Massnahmen zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses der Luftfahrt aus. Dies geschieht etwa über die Herstellung erneuerbarer Flugtreibstoffe.
Förderung von Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr
Damit die Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs reduziert werden können, sind in den kommendenJahren umfassende Investitionen in innovative Technologien gefordert. Im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes sind hierzu Fördermassnahmen vorgesehen, wobei das Parlament für deren Aufbau und Umsetzung zusätzlich zur bestehenden Förderung aus der Mineralölsteuer (bisherige Spezialfinanzierung Luftverkehr) neue Mittel aus anderen Quellen gesprochen hat. Konkret sollen dafür zweckgebundene Abgaben eingesetzt werden, namentlich gemäss Artikel 28g Absatz 8 CO2-Gesetz Erlöse aus Sanktionen bei Verletzung der Beimischpflicht sowie gemäss Artikel 37a CO2-Gesetz aus der Versteigerung von Emissionsrechten für Luftfahrzeuge unter dem Schweizer Emissionshandelssystem EHS. Mit Artikel 103b Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 (LFG) können zudem auch zweckgebundene Mittel aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr sowie allgemeine Bundesmittel eingesetzt werden.
Die Förderung nach Artikel 103b LFG ist auf erneuerbare synthetische Flugtreibstoffe fokussiert, welchen gemäss dem Bericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» des Bundesrats langfristig das grösste Potenzial zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zukommt, schliesst aber andere Massnahmen zur Reduktion der Klimawirkung der Luftfahrt nicht aus. Vorgesehen ist eine gemeinsame Umsetzung der drei Förderartikel mit dem neu geschaffenen «Förderprogramm Luftfahrt und Klima». Die Prozesse der bisherigen Spezialfinanzierung Luftverkehr zur Förderung von Umweltmassnahmen, welche nicht die Reduktion von Treibhausgasemissionen betreffen, bleiben unverändert bestehen.
Das BAZL strebt eine möglichst effiziente Gestaltung des Gesuchsprozesses zum Förderprogramm Luftfahrt und Klima an. Für Vorhaben, für die bereits in den nächsten Monaten ein konkretes Fördergesuch eingereicht werden soll, wird die Einreichung von Vorgesuchen (siehe Infobox) erwartet. Die positive Beurteilung dieser Vorgesuche bildet die Voraussetzung für die Einreichung der eigentlichen Fördergesuche im Jahr 2026.
Einreichung eines Vorgesuchs beim Förderprogramm «Luftfahrt und Klima»
Ab dem 15. Juni 2026 können erneut Vorgesuche beim Förderprogramm Luftfahrt und Klima des BAZL eingereicht werden. Interessierte Gesuchstellerinnen sind aufgefordert, ihre Vorhaben in Form eines Vorgesuches bis zum 3. August 2026 einzureichen. Das Verfahren ist zweistufig. Vorgesuche, welche die Kriterien erfüllen und positiv beurteilt werden, werden zur Einreichung eines finalen Gesuches eingeladen. Die Frist für die Einreichung von finalen Gesuchen ist für Ende November 2026 vorgesehen. Über die genauen Fristen werden wir zu gegebener Zeit informieren.
Umfang des Vorgesuchs
Für die Einreichung eines Vorgesuchs steht nachfolgend ein Formular zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular einen begrenzten Umfang hat und die maximale Seitenzahl von fünf A4-Seiten nicht überschritten werden darf. Zusätzlich zum Vorgesuch kann eine kurze Investoren- oder Unternehmenspräsentation eingereicht werden. Inhalte, die diesen Umfang überschreiten, fliessen nicht in die Bewertung ein. Massgebend für die Prüfung sind die Angaben im Vorgesuchsformular.
Termine und Fristen
Frist für Fragen zur Einreichung von Vorgesuchen: 15. Juli 2026
Frist für die Einreichung der Vorgesuche: 3. August 2026
Zulassungsentscheid finales Gesuch: 30. September 2026 (voraussichtlich)
Frist für die Einreichung der finalen Gesuche: Ende November 2026 (voraussichtlich)
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
3003 Bern