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Gefahrgut Ausbildung

Gefahrgut Ausbildung
Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut hängt stark vom Bewusstsein aller Beteiligten für die möglichen Risiken sowie vom Verständnis der Vorschriften ab.

Ein sicheres und effizientes Luftverkehrssystem hängt von qualifizierten Arbeitskräften ab. Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass deren Personal zur Ausübung jeder Tätigkeit, für die es verantwortlich ist, befähigt ist. Diese Anforderung kann durch die Etablierung eines kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzeptes erfüllt werden.

Kompetenzbasierte Schulung und Beurteilung Personal Gefahrgut (DG CBTA) seit 01.01.2023:

Technische Vorschriften der ICAO, Teil 1, Kapitel 4 und Verordnung über den Lufttransport LTrV, Art. 16 (SR 748.411)

Informationen des BAZL zur Umsetzung der Schulungsvorschriften und Einholung der erforderlichen Genehmigungen sind in folgenden Dokumenten zu finden:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut
Betrieb komplexe Flugzeuge oder Nichtflugbetriebe westliche Schweiz & Wallis: Tel. +41 58 466 30 02
Betrieb Helikopter oder Nichtflugbetriebe östliche Schweiz & Tessin: Tel. +41 58 468 77 75