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Geobasisdaten

Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) bezweckt die Harmonisierung von Geodaten, um einen einfachen Austausch und eine breite Nutzung zu ermöglichen. Den Katalog der sogenannten Geobasisdaten und die zuständigen Stellen legt der Bundesrat fest. Die Geobasisdaten des Bundes sind grundsätzlich öffentlich zugänglich und können von jeder Person genutzt werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt im Rahmen seiner Zuständigkeiten minimale Geodatenmodelle (MGDM) und Darstellungsmodelle fest, erfasst und publiziert zugehörige Daten und Metadaten und stellt diese in standardisierter, systemunabhängiger Form zur Verfügung. 

Verfügbare Geobasisdaten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL)

Karten gemäss Luftfahrtrecht (GeoIV ID 4)

Luftfahrtkarten der Schweiz mit Flughäfen, Flugplätzen, Lufträumen, Sperr- und Gefahrenzonen sowie Flugsicherungsangaben.

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (GeoIV ID 102)

Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt der Schweiz für die Behörden verbindlich fest. Für die einzelnen Flugplätze bestimmt er den Zweck, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung sowie die Rahmenbedingungen zum Betrieb. Er stellt zudem die Auswirkungen auf Raum und Umwelt dar. Der SIL bildet somit die Grundlage für die Genehmigung der Bauten und des Betriebs aller Infrastrukturanlagen der zivilen Luftfahrt: Landesflughäfen, Regionalflughäfen, zivil mitbenutzte Militärflugplätze, Flugfelder, Heliports, Gebirgslandeplätze und Flugsicherungsanlagen.

Projektierungszonen Flughafenanlagen (GeoIV ID 103)

Bei Projektierungszonen für Flughafenanlagen handelt es sich um genau bezeichnete Gebiete, in denen die Grundstücke für künftige Flughafenanlagen freizuhalten sind. Die Abgrenzung erfolgt parzellenscharf mit einer Fläche auf einem grossmassstäblichen Plan. Sie sind Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und sind daher für Grundeigentümer verbindlich.

Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster (GeoIV ID 106)

Hindernisbegrenzungsflächen sind eine Serie von dreidimensionalen Flächen, welche den für die Flugsicherheit in der Regel erforderlichen hindernisfreien Luftraum nach unten abgrenzen. Objekte, die diese Begrenzungsflächen durchstossen, bezeichnet man als Luftfahrthindernisse. Ziel ist es, den Luftraum vor Hindernissen zu schützen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann

Sicherheitszonenplan (GeoIV ID 108)

Bei Sicherheitszonen handelt es sich um genau festgelegte Flächen zum Schutz des Luftraums vor Hindernissen.

Kataster belastete Standorte zivile Flugplätze (GeoIV ID 118)

Gemäss der Verordnung über die Altlasten (AltlV) über die Sanierung von belasteten Standorten, führt das BAZL den Kataster der belasteten Standorte (KbS) im Perimeter der schweizerischen Zivilflugplätze. Belastete Standorte sind Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster), da sie grundeigentümerverbindlich sind. Erfasst werden dabei drei Standorttypen: Betriebsstandorte, Unfallstandorte und Ablagerungsstandorte. Der Kataster enthält unter anderem Informationen zur Lage, zur Art und Menge der eingetragenen Abfälle, zum Ablagerungszeitraum sowie zu durchgeführten Untersuchungen und Sanierungsmassnahmen.

Lärmbelastungskataster für zivile Flugplätze (GeoIV ID 176)

Gestützt auf die Lärmschutz-Verordnung (LSV) hat das BAZL die Aufgabe, in einem Kataster die Lärmimmissionen von Flugplätzen festzuhalten und in Form von Lärmbelastungskurven darzustellen. Die Kurven zeigen die Belastung für den Tagesdurchschnitt an, beim Betrieb mit Kleinflugzeugen den Tagesdurchschnitt eines mittleren Spitzentages. Sie stammen aus Berechnungen, die auf den tatsächlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der gesamten Geobasisdaten in Zuständigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

GIS-Fachstelle