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Gleichzeitige Verarbeitung von Lizenzanträgen (Ersterwerb, Erneuerungen, Verlängerungen) ab 01.03.2021

Ab dem 01.03.2021 erfolgt eine Anpassung bei der Verarbeitung der Lizenzanträge:

Lizenzanträge

Jeder Antrag wird nach dem Eintreffen im BAZL bearbeitet, es kann nicht auf nachfolgende Gesuche gewartet werden.

Bei gleichzeitigem Eintreffen mehrere Anträge, wird die Bearbeitung jeder einzelnen Berechtigung verrechnet.

Gemäss der Verordnung über die Gebühren des BAZL, Art. 30, 1, b wird die Bearbeitung eines Gesuches um Ersteintrag, Erneuerung oder Verlängerung verrechnet, d.h. das BAZL verrechnet nicht die Ausstellung der Lizenz sondern die Bearbeitung jeder einzelnen Berechtigung.

Im Gegenzug werden die Kosten für die Bearbeitung eines Gesuches mit der Revision der Verordnung über die Gebühren des BAZL, Art. 30 Abs. 1 Bst. b gesenkt:

  • Der Ersteintrag, die Erneuerung oder Verlängerung einer Berechtigung in einem Berufsausweis kostet neu CHF 75.-
  • Der Ersteintrag, die Erneuerung oder Verlängerung einer Berechtigung in einem Nichtberufsausweis kostet neu CHF 45.-

Die Senkung der Gebühren wurde einerseits durch die oben beschriebene Prozessbereinigung und andererseits durch interne Prozessoptimierungen und Digitalisierungsschritte möglich.