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Verlängerung von einmotoringen Helikopter Musterberechtigungen unter 3'175 kg: Neues Verfahren ab dem 01.02.2025

Ab dem 01.02.2025 haben Lizenzinhaber der Kategorie Helikopter die Wahl zwischen den folgenden zwei Verfahren zur Verlängerung ihrer SEP- und SET-Berechtigungen (unter 3’175 kg):

Helikopter Musterberechtigung
  • Aktuelles Verfahren: Proficiency check und 2 Flugstunden als PIC auf jeder Musterberechtigung einer Gruppe. Für eine SEP- oder SET-Gruppe* muss dieser Proficiency check abwechselnd auf einer der Musterberechtigungen durchgeführt werden. Für dieses Verfahren verwenden Sie bitte das Formular 61.525.
  • Neues Verfahren: Es wird eine Flugerfahrung von mindestens 6 Flugstunden als PIC auf jedem Muster innerhalb der Gültigkeit der Berechtigung sowie eine Auffrischungsschulung mit mindestens 1 Gesamtflugstunde innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablaufdatum verlangt. Für die Gruppen-Verlängerung* muss die Auffrischungsschulung abwechselnd auf einer der Musterberechtigungen durchgeführt werden. Diese Schulung muss zur Zufriedenheit eines Fluglehrers abgeschlossen werden. Der Fluglehrer wählt die notwendigen Flugübungen aus, um die Kompetenz des Antragstellers im sicheren Betrieb des Luftfahrzeugs sowie in der Anwendung von normalen, anormalen und Notverfahren aufzufrischen. Die Auffrischungsschulung kann im Luftfahrzeug, in einem FSTD des entsprechenden Typs oder in einer Kombination aus beidem durchgeführt werden.
  • Handschriftliche Einträge von Fluglehrern in der Lizenz sind nicht erlaubt. Um die Berechtigung(en) zu verlängern, muss das vollständig ausgefüllte Formular 61.521 per E-Mail ans BAZL pel-qc@bazl.admin.ch gesendet werden.

*Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen für die Gruppen-Verlängerung (wie bisher):

  • Kolbenmotor-Einmotorig (SEP): Nur bestimmte Musterberechtigungen können in Gruppen verlängert werden. Eine Gruppen-Verlängerung für R22 ist zum Beispiel nicht möglich (AMC1 FCL.740.H(a)(3)).
  • Turbinenmotor-Einmotorig (SET): Eine Gruppen-Verlängerung für Hubschrauber mit einer maximalen zertifizierten Abflugmasse von bis zu 3’175 kg ist nur möglich, wenn der Pilot 300 Stunden als PIC auf Hubschraubern und 15 Stunden auf jedem der Muster absolviert hat.

Weitere Einzelheiten finden Sie in Part FCL.740.H.