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Herstellerbetriebe

Herstellerbetriebe sind Unternehmen, die Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile produzieren. Dabei haben sie gemäss genau definierten Unterlagen vorzugehen. Nach der Herstellung bescheinigen die Betriebe die Übereinstimmung der Produkte mit den Vorgaben und stellen den Teilen dadurch gleichzeitig die erforderliche Lufttüchtigkeit aus.

Die Anforderungen für die Erteilung einer amtlichen Genehmigung für Herstellungsbetriebe richten sich nach den Bestimmungen des Abschnitts G der europäischen Verordnung (EU) 748/2012. Das BAZL benutzt zudem die Leitlinien (AMC & GM) der europäischen Verordnung (EU) 748/2012 und prüft deren Einhaltung. Ein Betrieb kann alternative Leitlinien als die der (EU) 748/2012 wählen um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese müssen aber zuvor vom BAZL genehmigt werden und einen gleichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Für Anträge auf Genehmigung oder Änderung als Herstellungsbetrieb benutzen Sie bitte die Formulare in untenstehender Liste.

Diese Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden