Internationale Zivilluftfahrt Organisation (ICAO)

Die ICAO ist eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Mit ihren 193 Mitgliedstaaten kommt ihr ein universeller Charakter zu.
Die ICAO gründet auf dem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt, welches am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde. Nach Artikel 44 dieses Übereinkommens bestehen Ziel und Zweck der ICAO darin, die Grundsätze und technischen Methoden für die internationale Luftfahrt auszuarbeiten sowie die Planung und Entwicklung des internationalen Luftverkehrs zu fördern. Die ICAO erfüllt heute diesen Auftrag, indem sie technische Normen und Empfehlungen verabschiedet, völkerrechtliche Vereinbarungen im Luftrecht entwickelt, in den Bereichen der Wirtschaft und des Umweltschutzes nach Lösungen sucht und schliesslich auch durch ihren Einsatz im Bereich der technischen Zusammenarbeit. In neuerer Zeit nimmt die ICAO auch Aufsichtstätigkeiten wahr, indem sie ein weltweites Aufsichtsprogramm über die Umsetzung der Standards zur technischen Sicherheit durchführt sowie die Umsetzung der Massnahmen gegen terroristische Akte auditiert.
Die Vollversammlung und der Rat bilden die beiden wichtigsten Organe der ICAO. Der Rat ist das Exekutiv-Organ der ICAO und er zählt heute 36 Mitgliedstaaten. Der Rat wird alle drei Jahre von der Vollversammlung gewählt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, die Vollversammlung einzuberufen, Normen und Empfehlungen zu technischen und wirtschaftlichen Fragen zu verabschieden oder im Streitfall zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten zu schlichten.
Seit 1980 wirkt die Schweiz bei der ICAO über die ABIS-Rotationsgruppe mit. In Abis befinden sich Belgien, Irland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und die Schweiz. Über Abis kann die Schweiz ihre Interessen im ICAO-Rat einbringen und vertreten. Nach dem Rotationsprinzip stellt alle drei Jahre ein anderer Abis-Staat eine oder einen Kandidat/-in zur Wahl in den ICAO-Rat. Zur Zeit vertritt mit Helena Hallauer-Hess eine Schweizerin die Abis-Rotationsgruppe im ICAO Rat.
Mit der Luftfahrtkommission mit 19 Expert/-innen verfügt die ICAO zudem über ein permanentes technisches Beratungsgremium. Die Abis-Gruppe hat in der Luftfahrtkommission eine permanente Vertretung. Derzeit ist es der Belgier Frederik Blaauw.

Anhänge zur Konvention der ICAO
Der Konvention über die internationale Zivilluftfahrtorganisation, auch Chicago Konvention genannt, sind 19 Anhänge beigefügt, welche die grundlegenden Standards und Empfehlungen (SARPs) der internationalen Zivilluftfahrt beinhalten.

Manuals zu ICAO Annex 14
Anhang 14 zur Konvention über die internationale Zivilluftfahrtorganisation enthält die grundlegenden Standards und Empfehlungen (SARPs) für die Flugplätze. Anhang 14 verweist auf verschiedene Manuals.

Die wichtigsten Engagements der Schweiz
Im ICAO-Rat engagiert sich die Schweiz in enger Abstimmung mit ihren Abis-Partnern für die Weiterentwicklung der globalen ICAO-Standards und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten, insbesondere in den Bereichen technologischer Fortschritt, Sicherheit sowie Nachhaltigkeit und Innovation.