Lärmabhängige Landegebühren
Einen Teil der Landegebühren ist auf verschiedenen Flugplätzen in der Schweiz in Abhängigkeit der Lärmentwicklung der Flugzeuge zu bezahlen. Die Flugzeuge werden dazu in Lärmklassen eingeteilt.
Klassifizierung von Propellerflugzeugen mit einer maximalen Startmasse von höchstens 8618 kg ohne spezielle Schalldämpfer:
Diese Liste enthält Basis-Flugzeugtypen. Flugzeuge, welche lärmmindernd umgerüstet worden sind, können auf Nachweis hin in eine tiefere Lärmklasse eingestuft werden. Für schweizerische Luftfahrzeuge ist die Klassierung im Luftfahrzeugregister massgebend.
