Zum Hauptinhalt springen

Ausüben der LAPL Rechte für Träger von PPL

Folgende Änderung in der Schweiz ist anwendbar ab 01. Juli 2020.

Rechte

Mit Einführung der Verordnung 2019/1747 vom 15. Oktober 2019 dürfen Inhaber einer PPL(A) während der Ratinggültigkeit alle Rechte einer LAPL(A) und Inhaber einer PPL(H) während der Ratinggültigkeit alle Rechte einer LAPL(H) ausüben:

FCL.205.A(a) Die Rechte eines Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Copilot von Flugzeugen oder TMG im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein und alle Rechte von Inhabern einer LAPL(A) auszuüben.

FCL.205.H(a) Die Rechte eines Inhabers einer PPL(H) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Copilot von Hubschraubern im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein und alle Rechte von Inhabern einer LAPL(H) auszuüben.

Demnach dürfen Inhaber einer PPL, CPL oder ATPL mit gültigem Rating die Rechte einer LAPL ausüben, z.B. wenn der Träger der PPL nur noch ein LAPL Medical hat, vorausgesetzt, die Recency Bedingungen für eine LAPL sind erfüllt.