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Medizinische und kosmetische Mittel

Koffer mit Kosmetik
Medizinische und kosmetische Produkte sind grundsätzlich erlaubt, mit einigen Ausnahmen.

Es müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Die gesamte Nettomenge der mitgeführten Artikel darf höchstens 2 kg oder 2 l betragen, und
  • die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf höchstens 0.5 kg oder 0.5 l betragen
  • Ventile von Druckgaspackungen (Aerosolen) müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine unbeabsichtigte. Freisetzung des Inhalts zu verhindern

Häufig verwendete medizinische und kosmetische Mittel und deren Kategorisierung finden Sie in folgender Liste:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut