Nationale Luftfahrzeugherstellerbetriebe
Herstellerbetriebe die Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile produzieren die nicht den Bestimmungen der EASA unterliegen, können einen Herstellerausweis nach VLHb (Verordnung des UVEK über die Herstellerbetriebe von Luftfahrzeugen) erlangen.
Die VLHb regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Luftfahrzeug-Herstellerbetrieb einen Herstellerbetriebsausweis erhält, sowie die Rechte und Pflichten des Ausweisträgers.
Neu hergestellte Luftfahrzeuge, Triebwerke, Propeller, Luftfahrzeugteile und Ausrüstungen können vom Träger eines Herstellerbetriebsausweis nach VLHb mit den untenstehenden Formularen bescheinigt werden.
Das Format der Bescheinigung muss mit dem des beigefügten Musters übereinstimmen, und zwar einschliesslich der Nummerierung und Position der Felder. Die Grösse eines Feldes kann entsprechend den individuellen Bedürfnissen angepasst werden, wobei die Bescheinigung letztlich immer noch als solche erkennbar sein sollte.
