Zum Hauptinhalt springen

Nicht-EU/EFTA: Linienverkehr

Diese Seite enthält Informationen für ausländische Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Staaten ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) betreffend Verbindungen im Linienverkehr.

Anträge müssen spätestens dreissig Tage vor Beginn des ersten Fluges gestellt werden.

Third Country Operators (TCO)

Am 26.05.2014 sind neue Regeln für Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten (TCO) in Kraft getreten: Alle TCO die gewerblichen Linien- oder Charterverkehr nach der EU/EFTA durchführen (einschliesslich Unternehmen mit Wet-lease oder Codeshare-Vereinbarungen mit EU/EFTA-Luftfahrtunternehmen) müssen zusätzlich über eine Genehmigung der EASA gemäss Verordnung (EU) Nr. 452/2014 verfügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EASA zu TCO.

Wichtig: die Mitgliedstaaten bleiben zuständig für die Ausstellung der Landebewilligung!

Wegleitung

Gesuchsformulare

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Verkehrsrechte

Anträge ausserhalb der Öffnungszeiten können nicht berücksichtigt werden.