Nicht-EU/EFTA: Linienverkehr
Diese Seite enthält Informationen für ausländische Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Staaten ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) betreffend Verbindungen im Linienverkehr.
Anträge müssen spätestens dreissig Tage vor Beginn des ersten Fluges gestellt werden.
Third Country Operators (TCO)
Am 26.05.2014 sind neue Regeln für Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten (TCO) in Kraft getreten: Alle TCO die gewerblichen Linien- oder Charterverkehr nach der EU/EFTA durchführen (einschliesslich Unternehmen mit Wet-lease oder Codeshare-Vereinbarungen mit EU/EFTA-Luftfahrtunternehmen) müssen zusätzlich über eine Genehmigung der EASA gemäss Verordnung (EU) Nr. 452/2014 verfügen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EASA zu TCO.
Wichtig: die Mitgliedstaaten bleiben zuständig für die Ausstellung der Landebewilligung!
Wegleitung
Gesuchsformulare
Luftfahrtunternehmen - Gesuch Betriebsbewilligung Nicht-EU/EFTA
Luftfahrtunternehmen - Kontaktperson Passagierrechte EC 1107/2006
Luftfahrtunternehmen – Kontaktperson Passagierrechte EC 261/2004
Luftfahrtunternehmen - Flugzeugliste
Luftfahrtunternehmen - Flugplanunterbreitung
Luftfahrtunternehmen - Gesuch Streckenkonzession
Luftfahrtunternehmen - Tarifunterbreitung
Luftfahrtunternehmen - Deklaration Rechtsdomizil
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Anträge ausserhalb der Öffnungszeiten können nicht berücksichtigt werden.