Luftfahrzeuge der Sonderkategorie
Luftfahrzeuge der Sonderkategorie entsprechen nicht den international anerkannten Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäß ICAO Anhang 8. Sie werden nach Artikel 3 Abs. 2,3 und 4 der Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL; SR 748.215.1) in folgende Unterkategorien eingeteilt:
Revision der Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
Seit 1. April 2025 ist die revidierte Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen in Kraft. Mit dieser Revision werden die Vorschriften für die Zulassung, Herstellung und Instandhaltung für die Mehrheit der national geregelten Luftfahrzeuge – dazu gehören etwa die Sonderkategorien Eigenbau, Experimental und Ultralight – gelockert. Für bestimmte historische Luftfahrzeuge werden die Vorschriften hingegen verschärft.
25. März 2025
Luftfahrzeuge: das UVEK verabschiedet revidierte Verordnungen
Anhänge - Verordnung des UVEK über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL)
Anhänge - Verordnung des UVEK über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL)
