Zum Hauptinhalt springen

Passagiere

Ihre Rechte als Flugpassagier

Ihre Rechte als Flugpassagier

Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.

Personen mit Behinderungen und reduzierter Mobilität

Personen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität, die eine Flugreise antreten wollen, dürfen gegenüber anderen Reisenden nicht benachteiligt werden. In der Schweiz gelten bei Flugreisen die gleichen Behindertenrechte wie in der Europäischen Union (EU). Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Flugreisenden mit einer Behinderung und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist in der Schweiz am 1. November 2009 in Kraft getreten.

Passagiergepäck

Passagiergepäck

Erlaubte und verbotene Gegenstände im Reisegepäck // Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks

Icon leichte Sprache

Leichte Sprache

Informationen in leichter Sprache