Passagiere

Ihre Rechte als Flugpassagier
Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.

Personen mit Behinderungen und reduzierter Mobilität
Personen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität, die eine Flugreise antreten wollen, dürfen gegenüber anderen Reisenden nicht benachteiligt werden. In der Schweiz gelten bei Flugreisen die gleichen Behindertenrechte wie in der Europäischen Union (EU). Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Flugreisenden mit einer Behinderung und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist in der Schweiz am 1. November 2009 in Kraft getreten.

Passagiergepäck
Erlaubte und verbotene Gegenstände im Reisegepäck // Beschädigung, Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks
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