Reglementierter Lieferant von Bordvorräten (Regulated Supplier of In-flight Supplies)
Bordvorräte, einschliesslich Verpflegung, die an Bord eines Luftfahrzeuges befördert oder verwendet werden sollen, müssen Sicheheitskontrollen unterzogen und danach bis zum Verladen in das Luftfahrzeug geschützt werden um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände an Bord gebracht werden.
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Schutzmassnahmen