Veröffentlicht am 30. Juli 2025
SE 590: Verhinderung von Starts bei ungeeigneten Umgebungsbedingungen
Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung zum Unfall mit der Drohne SUI-9903 vom 9. Mai 2019 bei der Stadt Zürich (ZH), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST ein Sicherheitsdefizit identifiziert und im Schlussbericht Nr. 2390 u. a. die Sicherheitsempfehlung SE Nr. 590 ausgesprochen.
Über geeignete organisatorische oder technische Massnahmen sicherstellen, dass der Start von Drohnen unter ungeeigneten Umweltbedingungen verhindert wird
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Betreiber bzw. Hersteller durch geeignete organisatorische resp. technische Massnahmen sicherstellen, dass ein Start bei ungeeigneten Umgebungsbedingungen, die z. B. zu Kondensation oder Vereisung führen könnten, verhindert wird.
Änderungsanweisungen, kontrollierte Flugbeendigung und Sensorik
Rund eine Minute nach dem Start bei der Universität Zürich (UZH) Irchel löste die Drohne M2 V9 automatisch das Flugabbruchsystem (Flight Termination System – FTS) aus und leitete einen Notabstieg mit Fallschirm ein. Nach dem Ausstossen des Fallschirms riss die Verbindungsleine, und die Drohne schlug ungebremst auf den Waldboden auf und wurde zerstört.
Wie die Untersuchung zeigte, war die angewandte Firmware des Flugreglers auf Basis des Softwarestandes ArduCopter 3.5.0-rc5 lediglich in der Lage, zwei der drei zur Verfügung stehenden Trägheitsmesseinheiten (Inertial Measurement Units – IMU) zur Flugsteuerung der Drohne zu verwenden. Dadurch fehlte der Software des Flugreglers die als Resilienz bezeichnete Fähigkeit, bei Störungen oder bei Ausfällen einzelner Komponenten nicht vollständig auszufallen, sondern die Steuerung der Drohne aufrechtzuerhalten.
Erst ab der Software-Version 3.6.12 konnte diese Resilienz mit der entsprechenden Konfiguration des sicherheitskritischen Parameters («EK2_IMU_MASK = 7»), wie dies in einem Diskussionsforum des Herstellers des Flugreglers als Service Bulletin SB 0000002 publiziert wurde, erlangt werden.
Auch beim Unfall der weitgehend baugleichen Drohne SUI-9909 vom 25. Januar 2019 wurde aufgrund eines Verlustes des GPS-Signals umgehend das FTS ausgelöst. Wie die Untersuchung zeigte, war zu diesem Zeitpunkt die Fluglage der Drohne noch stabil und eine Landung unter Motorkraft wäre somit, entweder manuell gesteuert auf Sicht oder autonom, nicht grundsätzlich ausgeschlossen gewesen.
Beim Einsatz unter extremen klimatischen Bedingungen werden in der Praxis entsprechende flugkritische Parameter wie z.B. der Umgebungstemperatur und der Luftfeuchtigkeit nicht einbezogen. Dies würde es erlauben, unter gewissen Bedingungen einen Flugeinsatz frühzeitig abzubrechen oder erst gar nicht durchzuführen.
Umsetzung und Haltung BAZL
Mit Schreiben vom 15. November 2023 teilt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST mit, dass sie die SE Nr. 590 als "umgesetzt" beurteilt.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist mit der Sicherheitsempfehlung (SE) Nr. 590 teilweise einverstanden.In der Bewilligungspraxis des BAZL wird unter anderem auch der Bewältigung von ungünstigen Betriebsbedingungen Rechnung getragen.
Das BAZL richtet sich hierbei nach den Operational Safety Objectives (OSO), wie sie in der Verordnung EU 2019/947 und den dazugehörigen AMC festgehalten werden.
Gemäss dem Schlussbericht Nr. 2390 der SUST waren die Wetterbedingungen zum Zeitpunkt des Unfalls mit den geltenden Beschränkungen für den Betrieb vereinbar und hatten keinen Einfluss auf die Unfallursache. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das betroffene UAS-Modell Matternet «M2V9» über die [in OSO #24] geforderten Kriterien hinaus für Flüge in sichtbarer Feuchtigkeit ausgelegt und getestet wurde, um auch signifikanten Wetterbedingungen standzuhalten. Das UAS wurde zudem strengeren Tests unterzogen, als beim «DO-160 Category R waterproofness testing» verlangt wird.
Das BAZL erachtet die Sicherheitsempfehlung Nr. 590 hiermit als vollständig umgesetzt und abgeschlossen.
SUST Summarischer Bericht zum Unfall mit SUI-9909
Sicherheitsempfehlung Nr. 587
Sicherheitsempfehlung Nr. 588
Sicherheitsempfehlung Nr. 589
Sicherheitsempfehlung Nr. 590
Sicherheitshinweis Nr. 54 - Hersteller von Drohnenkomponenten und zugehöriger Software
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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