Veröffentlicht am 30. Juli 2025
SE 595: Überprüfen der Organisationsform und Arbeitsweise des Such- und Rettungsdienstes
Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung zum Unfall (Kollision) mit den Luftfahrzeugen HB-KLB und HB-3412 vom 12. Juni 2021 am Piz Neir (GR), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST ein Sicherheitsdefizit identifiziert und im Schlussbericht Nr. 2406 u. a. die Sicherheitsempfehlung (SE) Nr. 595 ausgesprochen.
Sicherstellen, dass die Drohnenhersteller/-innen ein redundantes Antriebskonzept anstreben.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) die Organisationsform und die Arbeitsweise des RCC überprüfen und allenfalls anpassen.
Organisationsform und Arbeitsweise des Such- und Rettungsdienstes
Am 12. Juni 2021 kam es westlich des Piz Neir (GR) zu einer Kollision zwischen einem Motorflugzeug und einem Segelflugzeug, in deren Folge alle Insassen ums Leben kamen.
Die Aufgaben im Bereich des Such- und Rettungsdienstes (Search And Rescue – SAR) sind oftmals komplex und vielschichtig und laufen unter Beteiligung vieler verschiedener Organisationspartnern ab. Die Arbeit im Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) erfordert viel Erfahrung und Know-how, was nur über viele Jahre und über die aktive Begleitung von realen SAR-Prozessen aufgebaut werden kann.
Im Rahmen der Untersuchung zeigte sich in Bezug auf die Thematik der Organisationsform und der Arbeitsweise des RCC ein Verbesserungspotential. Das RCC, das seit dem 1. Januar 2021 unter der Führung der Luftwaffe steht, war nicht durchgängiger Dreh- und Angelpunkt der SAR-Aktion. Ebenso entstand insbesondere in Bezug auf die Experten der Firma Flarm Technology Ltd der Eindruck, dass diese nicht vorab institutionell eingegliedert worden und entsprechend auch den anderen Partnern nicht ausreichend bekannt waren. Die in der Vergangenheit zahlreichen Wechsel der RCC-Führung waren dem Erfahrungs- und Wissensaufbau nicht zuträglich.
Umsetzung
(Text anpassen)
Mit Schreiben vom dd. Monat 2025 teilt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST mit, dass sie die SE Nr. 595 als "UMSETZUNGSSTAND" beurteilt.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist mit der Sicherheitsempfehlung (SE) Nr. 591 nicht einverstanden.
Die Sicherheitsempfehlung, ein redundantes Antriebskonzept zu verwenden, ist ein vereinfachter Ansatz, der die «Common Cause Failures» (Ausfälle aufgrund gemeinsamer Ursache), die Komplexität der Konstruktion eines unbemannten Luftfahrzeuges und die damit verbundenen Wartungsrisiken nicht berücksichtigt. Solche Designempfehlungen stehen im Widerspruch zum risikobasierten Ansatz (SORA), der alle Risikominderungsmassnahmen und das Betriebsprofil berücksichtigt, die in ein SORA einfliessen, welches die Grundlage für die Genehmigung war und heute von der EU-Mitgliedstaatenübernommen wurde.
Zudem werden die Rollen und Verantwortlichkeiten der zuständigen Behörden in der Durchführungsverordnung(EU) 2019/947, bzw. den Applicable Means of Compliance (AMC) 1, Art. 11, Abs. 1.5 (f),festgelegt:
According to Regulation (EU) 2018/1139 (the EASA ‘Basic Regulation’), EASA is the authoritycompetent in the European Union to verify compliance of the UAS design and its components withthe applicable rules, while the authority that is designated by the Member State is competent toverify compliance with the operational requirements and compliance of the personnel’s competencywith those rules
Dementsprechend ist für die Überwachung der Regelkonformität bezüglich Konstruktion (design) undAufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (continuous airworthiness) die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) die zuständige Behörde.
Die Umsetzung der Sicherheitsempfehlung ist aus Sicht des BAZL aufgrund der genannten Ausführungen nicht praktikabel und entgegen den geltenden Vorschriften, deren unilaterale Änderung nicht möglich ist. Das BAZL erachtet die Sicherheitsempfehlung Nr. 591 in Bezug auf sein Amt als erledigt.
Am 12. Juni 2021 kam es westlich des Piz Neir (GR) zu einer Kollision zwischen einem Motorflugzeug und einem Segelflugzeug, in deren Folge alle Insassen ums Leben kamen. Die SUST hat den Unfall untersucht und am 04.09.2024 den Schlussbericht Nr. 2406 veröffentlicht.
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Montag 08:30-11:30 14:00-16:00 Dienstag 08:30-11:30 14:00-16:00 Mittwoch 08:30-11:30 14:00-16:00 Donnerstag 08:30-11:30 14:00-16:00 Freitag 08:30-11:30 14:00-16:00