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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 25: Nachvollziehbarkeit der Instandhaltungsarbeiten

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über über den Unfall des Helikopters
AS 350 B2, HB-ZTM, vom 13. Mai 2017 am Gebirgslandeplatz Petersgrat (LSVP) hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungesstelle SUST ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2410 den Sicherheitshinweis SH Nr. 49 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Piloten, Fluglehrer, Flugbetriebsunternehmen, Flugschulen, Eigentümer und Halter von Luftfahrzeugen

Sicherheitshinweis

Sämtliche Luftverkehrsteilnehmer und direkt daran Beteiligte sollten Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Unfalls die möglichst unverzügliche Alarmierung und Rettung allfälliger Überlebender sicherzustellen. In der Studie Nr. 3 der SUST über die Organisation und die Wirksamkeit des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt (Search And Rescue – SAR) in der Schweiz wurden sämtliche Aspekte rund um dieses Thema ausführlich beleuchtet.

Da es trotzdem mehrere Stunden dauern kann, bis Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, sollte insbesondere einer zweckmässigen Ausrüstung für sämtliche Insassen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ein Gebirgs- und Überlebenstraining zumindest für diejenigen Personen, die regelmässig im Gebirge fliegen, wäre sinnvoll.

Sicherheitsdefizit

Beim Versuch, mit einem Helikopter bei diffusen und kontrastarmen Lichtverhältnissen auf einer referenzlosen Schneedecke im Hochgebirge zu landen, verlor der Pilot die Kontrolle über die Fluglage und der Helikopter kippte auf die linke Seite. Die Rotorblätter schlugen in das Kabinendach ein und rissen dieses im vorderen Bereich praktisch vollständig weg. Der Pilot wurde dabei tödlich am Kopf verletzt. Die Passagiere wurden leicht oder nicht verletzt und konnten sich selbständig aus dem Wrack befreien.

Der Hauptschalter des automatischen Notsenders (Emergency Locator Transmitter – ELT) befand sich in der Stellung OFF. Der ELT konnte somit keine Signale aussenden.

Das Flugbetriebsunternehmen, das dem Piloten den Helikopter verchartert hatte, stellte für Flüge ins Gebirge Rucksäcke mit entsprechender Ausrüstung inklusive Handfunkgerät zur Verfügung. Ein solcher Rucksack wurde nicht mitgenommen.

Die Ausrüstung der Passagiere und des Piloten war für ein Überleben im Gebirge unzweckmässig.

Der Pilot eines anderen Helikopters im Gebiet der Unfallstelle entdeckte kurz nach dem Unfall den auf der Seite liegenden Helikopter und bot nach erster Hilfestellung die Rettungskräfte auf, was die Rettung der Passagiere erheblich vorantrieb, denn eine Alarmierung durch die Passagiere selbst war aufgrund der fehlenden Netzabdeckung für Mobiltelefone im Bereich der Unfallstelle nicht möglich.

Erst wenn das IT-System des Flugbetriebsunternehmens den Helikopter knapp 3 Stunden nach dem Unfall als überfällig gemeldet hätte, wäre mit den Nachforschungen über den Verbleib des Helikopters begonnen worden. Das Lokalisieren gefolgt von einer Rettung hätte sicher weitere Stunden andauern können, während die Passagiere auf über 3000 m/M ohne zweckmässige Ausrüstung hätten ausharren müssen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt