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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 48: Umgang mit Leistungsberechnungen

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall 
des Motorflugzeuges Reims Aviation S.A., F152, HB-CXV, vom 12. Juni 2020 am Flugplatz Beromünster (LSZO) hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2395 den Sicherheitshinweis SH Nr. 48 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Piloten, die Flugzeuge auf Flugplätzen mit kurzen Pisten betreiben

Sicherheitshinweis

Es empfiehlt sich, Leistungsberechnungen für Start und Landung auf kurzen Pistenund bei anspruchsvollen Boden- bzw. Wetterbedingungen mit grosszügigen Sicherheitsmargenzu versehen und den Betrieb des entsprechenden Flugzeugs beispielsweisedurch eine Verringerung der Beladung an die errechneten Leistungswerteund die herrschenden Rahmenbedingungen anzupassen. Des Weiterensollten die Verfahren für Kurzstarts- und -landungen der jeweiligen Flugzeugmustersicher beherrscht werden.

Sicherheitsdefizit

Insbesondere beim Start von Flugplätzen mit relativ kurzen Pisten und anspruchsvollen Bedingungen können Zwischenfälle auftreten, bei denen die zur Verfügung stehende Startstrecke nicht ausreicht, um einen sichereren Start durchzuführen.

In vergleichbarer Weise kann es bei Landungen auf kurzen Pisten zum Überrollendes Pistenendes kommen, weil die zur Verfügung stehende Landestrecke zu geringist. Die Ursache dieser Zwischenfälle liegt dabei meist bei zu optimistischen Annahmen bezüglich der Leistung des Flugzeuges oder bei einer unzweckmässigen Start- bzw. Landetechnik, welche die Leistung des Flugzeuges nicht optimal nutzt. Dazu kommt, dass gewisse, vor allem ältere Flugzeugmuster nur über verhältnismässigeinfache Leistungsangaben verfügen, die nicht in jeder Situationeine verlässliche Entscheidungshilfe bieten.

Bundesamt für Zivilluftfahrt