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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 50: Begrenzung der Kollisionsrisiken bei Flügen von Kampfflugzeugen mit hoher Geschwindigkeit

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (Fastkollision) zwischen dem Motorflugzeug Mooney M20J, HB-DIH, und einem Verband zweier Kampfflugzeuge F/A-18 der Schweizer Luftwaffe vom 15. Mai 2019 bei Altendorf (SZ) hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2411 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 50 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Militärluftfahrtbehörde MAA

Sicherheitshinweis

Die Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority – MAA) sollte Massnahmen ergreifen, um die Kollisionsrisiken bei Flügen von Kampfflugzeugen mit hoher Geschwindigkeitin den Lufträumen der Klassen G und E zu begrenzen, beispielsweisedurch die generelle Zusicherung von Verkehrshinweisen an Kampfflugzeugein Lufträumen der Klassen G und E.

Sicherheitsdefizit

Das Prinzip «see and avoid» zur Kollisionsverhütung gelangt bei hohen Fluggeschwindigkeitenan seine Grenzen. Bei einem erhöhten Aufkommen von unkontrolliertem Luftverkehr in Lufträumen der Klassen G und E besteht daher während Einsätzen von Kampfflugzeugen ein erhöhtes Kollisionsrisiko.

Bundesamt für Zivilluftfahrt