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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH 61: «Sensibilisierung der Luftraumbenutzer um den Flugplatz Les Eplatures (LSGC)»

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (Fastkollision) zwischen dem Motorflugzeug P2006T, HB-LBU, und dem Segelflugzeug ASH 26 E, eingetragen als HB-2283 sowie dem Segelflugzeug SZD-55-1, eingetragen als HB-3118 vom 21. Mai 2023 in Flugplatznähe, ausserhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Les Eplatures (NE), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungesstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2419 den Sicherheitshinweis Nr. 61 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Alle Luftraumbenutzer um Les Eplatures (LSGC)

Sicherheitsdefizit

Am 21. Mai 2023 starteten zwei Segelflugzeuge in westlicher Richtung kurz vor Mittag unabhängig voneinander zu Streckenflügen dem Jura entlang. Anfangs Nachmittag startete ein Motorflugzeug zu einem Schulungsflug, um in Les Eplatures (LSGC) zwei Instrumentenanflüge durchzuführen.

Als sich die Besatzung im Motorflugzeug in der Warteschleife über dem Flugplatz für den zweiten Anflug vorbereite, kam es auf einer Höhe von rund 7000 ft über dem mittleren Meeresspiegel binnen sieben Minuten zu zwei gefährlichen Annäherungen mit den beiden Segelflugzeugen, darunter eine Fastkollision.

Die vorliegend untersuchten beiden schweren Vorfälle sind kein Einzelfall: Binnen 12 Tagen ereigneten sich drei weitere ähnlich gelagerte Zwischenfälle ausserhalb und in unmittelbarer Umgebung der Kontrollzone um den Flugplatz Les Eplatures im Luftraum der Klasse E.

Sicherheitshinweis

Alle Luftraumbenutzer sollten sich bewusst sein, dass ausserhalb und in unmittelbarer Umgebung, also auch oberhalb der Kontrollzone (Control Zone – CTR), deren Obergrenze bei 6500 ft AMSL bzw. 2000 m/M liegt, insbesondere bei guten Segelflugwetterbedingungen oder an Wochenenden bzw. Feiertagen mit einer Massierung von VFR/IFR-Verkehr zu rechnen ist. Dieser Luftraum der Klasse E zwischen der CTR und den Flugbeschränkungsgebieten für Segelflugzeuge ist eine Art Pufferzone, worin für VFR-Verkehr die «grossen» Wolkenabstände, d. h. 1500 m horizontal und 300 m vertikal, gelten, wodurch dem IFR-Verkehr eine genügend grosse Reaktionszeit für ein Ausweichmanöver zur Verfügung stehen sollte. Im Übrigen erhöhen die Nutzung zweckmässig konfigurierter und möglichst moderner Transponder bzw. Kollisionswarngeräte oder die Verwendung von Haubenblitzern die Sicherheit.

In einem «Stay Safe» Beitrag auf der Homepage des BAZL wird ebenfalls auf die Gefahr solcher «legaler» Annäherungen um die Flugplätze Payerne, Les Eplatures oder Bern hingewiesen. Auch der Segelflugverband der Schweiz (SFVS) führt regelmässig ähnliche Informationskampagnen durch.

Weitere Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt