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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 19: Unfallresistenz von Flugwegaufzeichnung

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über über den Unfall des Segelflugzeuges LS 8-18, HB-3359, vom 14. Oktober 2017 bei Davos (GR), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2338 den Sicherheitshinweis SH Nr. 19 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Hersteller von Segelflugrechnern und Kollisionswarnsystemen

Sicherheitshinweis

Die Hersteller von Segelflugrechnern und Kollisionswarnsystemen sollten die Konstruktion und die Ausführung ihrer Geräte dahingehend anpassen, dass die Daten der Flugwegaufzeichnung bis zum Zeitpunkt eines Unfalls in den Speichermedien registriert werden und danach auslesbar sind.

Sicherheitsdefizit

Die Aufzeichnung des Flugweges eines verunfallten Luftfahrzeuges liefert wertvolle Grundlagen für die Analyse eines Unfalls und damit auch für die Prävention.

Weil für Segelflugzeuge keine Flugschreiber vorgeschrieben sind, werden zur Rekonstruktion der Flugwege bei  Sicherheitsuntersuchungen oft Daten aus Segelflugrechnern und dem Kollisionswarnsystem Flarm verwendet. Mehrere Fälle sind bekannt, bei denen durch das Unfallgeschehen die Speichermedien der Geräte entweder zerstört wurden oder infolge eines Unterbruchs in der Stromversorgung die Daten nur unvollständig aufgezeichnet wurden. Wegen der unvollständigen
Datenaufzeichnung des Segelflugrechners konnte auch im vorliegenden Fall nicht schlüssig ermittelt werden, wie es zum Unfall kam. 

Bundesamt für Zivilluftfahrt