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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 28: Regeln innerhalb Fahrzeugbesatzungen

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (gefährliche  Annäherung eines Feuerwehrfahrzeuges an ein Verkehrsflugzeug) vom 10. Januar 2018 am Flughafen Zürich (LSZH), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2358 den Sicherheitshinweis SH Nr. 28 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Feuerwehr auf dem Flughafen Zürich

Sicherheitshinweis

Die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Zürich sollte mit geeigneten betrieblichen Massnahmen sicherstellen, dass Feuerwehrbesatzungen bei Fahrten auf dem Pistensystem ihre Aufmerksamkeit auf den Fahrweg und die Orientierung lenken und für den Fahrweg nicht relevante Arbeiten und Gespräche unterlassen. 

Sicherheitsdefizit

Während der Fahrt lenkte die Besatzung eines Flugfeldlöschfahrzeuges ihre Aufmerksamkeit nicht ausreichend auf die Orientierung auf dem Pistensystem, weil sie sich durch weniger prioritäre Arbeiten und Gespräche ablenken liess, so dass es zu einer gefährlichen Annäherung an ein startendes Flugzeug kam. Eine Vorgabe, wonach eine Besatzung eines Feuerwehrfahrzeuges während des Einsatzes nicht relevante Arbeiten und Gespräche unterlassen sollte, existierte nicht.

Ähnlich gelagerte Regeln, die als sterile flight deck bezeichnet werden, werden bei Flugbesatzungen im Cockpit von Verkehrsflugzeugen angewandt.

Seit dem schweren Vorfall getroffene Massnahmen

Die Flughafenfeuerwehr erstellte unmittelbar nach dem schweren Vorfall im Rahmen des etablierten Berichterstattungssystems zur anonymen Meldung (Critical Incident Reporting System – CIRS) eine Präsentation, in welcher der schwere Vorfall dargestellt und aufgearbeitet wurde.

Bundesamt für Zivilluftfahrt