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Übersicht mögliche Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen

Verordnungstext [EG] Nr. 261/2004 in Kürze:

Je nach Grund hat das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast Folgendes anzubieten:

Zivilrechtlich können allenfalls noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Haftungsausschluss: Für diese Zusammenfassung besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Passagierrechte