Übersicht mögliche Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen
Verordnungstext [EG] Nr. 261/2004 in Kürze:
Je nach Grund hat das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast Folgendes anzubieten:
Zivilrechtlich können allenfalls noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Passagierrechte