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Unfälle melden

Gewisse Vorfälle, die sich beim Betrieb von Drohnen ereignen, müssen gemeldet werden. Die systematische Meldung und Analyse von Ereignissen trägt zur Vermeidung von Unfällen und Vorfällen bei.

Bild einer abgestürzten Drohne

Meldepflichtige Personen

Alle Fernpilotinnen und Fernpiloten (auch von Modellluftfahrzeugen) sowie alle Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber sind meldepflichtig, unabhängig davon, ob sie der Vorfall verursacht haben oder sie in den Unfall involviert waren. Auch nicht involvierte Personen, die ein Ereignis nur beobachtet haben, dürfen dieses melden.

Zuständige Behörde für Meldung

Es gilt zwei Verfahren zu unterscheiden. Die Meldepflichtigen müssen einerseits das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) über die Vorfälle in Kenntnis setzen. Andererseits kann es sein, dass sie den Vorfall auch der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) melden müssen. Je nach Ereignis sind beide Behörden zu informieren.

Meldung an das BAZL

Alle Meldepflichtigen müssen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Vorfälle melden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Eine Person wird schwer oder tödlich verletzt;
  • Ein bemanntes Luftfahrzeug ist an dem Vorfall beteiligt (z. B. bei einer Kollision oder Beinahekollision mit einem Helikopter oder einem Flugzeug);
  • Eine zertifizierte Drohne ist an dem Vorfall beteiligt (zertifizierte Kategorie oder zertifizierte Drohnen in der speziellen Kategorie);
  • Die Betriebsbewilligung (spezielle Kategorie) sieht für den Betreiber eine Meldepflicht vor.

Diese sicherheitsrelevanten Ereignisse müssen innerhalb von 72 Stunden dem BAZL gemeldet werden. Die Meldung kann per E-Mail oder über das offizielle Meldeportal ECCAIRS erfolgen. Eine Einleitung kann hier heruntergeladen werden. Im Zweifelsfall steht das BAZL gerne zur Verfügung. Die übermittelten Daten werden vertraulich behandelt.

Meldung an die SUST

Alle Meldepflichtigen müssen der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) Vorfälle melden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Eine Person wird schwer oder tödlich verletzt;
  • Ein bemanntes Luftfahrzeug ist an dem Vorfall beteiligt (z. B. bei einer Kollision oder Beinahekollision mit einem Helikopter oder einem Flugzeug);
  • Eine zertifizierte Drohne ist an dem Vorfall beteiligt (zertifizierte Kategorie oder zertifizierte Drohnen in der speziellen Kategorie).

Diese Liste der Unfälle und schweren Vorfälle müssen der SUST über den telefonischen Meldeweg (via die Alarmzentrale der Rega Tel.1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) gemeldet werden.

Konsequenzen für die meldepflichtigen Personen

UAS-Betreiber müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn Vorfälle gemeldet werden, soweit nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Es geht bei der Meldung von Ereignissen vor allem darum, Vorfälle zu untersuchen und aus den Ereignissen zu lernen. Zudem setzen einige Versicherungen eine offizielle Schadensmeldung voraus, um allfällige Schäden zu ersetzen.

Weitere Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS