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Veröffentlicht am 19. Mai 2025

Verein

Wird ein Verein Eigentümer und/oder Halter eines Luftfahrzeuges muss zwingend zum Hauptformular das Formular «Anhang Verein», zusammen mit den Statuten und einem Mitgliederverzeichnis an uns gesendet werden. Werden Statuten geändert, sollen diese ebenfalls dem Luftfahrzeugregister zur Ablage zugestellt werden. Bei einem Vorstandswechsel muss ein neues Formular «Anhang Verein» eingereicht werden.

Damit ein Verein im Luftfahrzeugregister aufgenommen wird, müssen zwei Drittel der Vereinsmitglieder, sowie des Vorstands Schweizerbürger oder in der Schweiz Wohnhaft sein (Ausländerausweis B oder C). Der Präsident muss Schweizerbürger oder in der Schweiz Wohnhaft sein (Ausländerausweis B oder C).

Formular Meldung eines Vereins

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Luftfahrzeugregister