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Versicherungsdeckung

Für den Betrieb hat jeder Halter eines im schweizerischen Luftfahrzeugregister eingetragenen Luftfahrzeuges als Nachweis der Sicherstellung der Haftpflichtansprüche Dritter auf Erden den Versicherungsnachweis (FOCA Form ST-SS62) vorzulegen. Besteht eine Haltergemeinschaft so muss jeder eingetragene Halter auf dem Haftpflicht- und Passagierversicherungsnachweis aufgeführt sein. Der Versicherungsnachweis muss den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und durch eine zugelassene Versiche­rungs­gesellschaft ausgestellt und unterschrieben werden. Kann kein Versicherungsnachweis vorgewiesen werden, ist eine Zulassung zum Verkehr nicht möglich.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Luftfahrzeugregister