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Waffen und stumpfe Gegenstände

Waffen und stumpfe Gegenstände

Stumpfe Gegenstände

Stumpfe Gegenstände, die Personen oder dem Luftfahrzeug erheblichen Schaden zufügen können, sind in der Kabine und somit im Handgepäck nicht erlaubt. Beispiele für nicht erlaubte Gegenstände sind:

Werkzeug
- Hammer
- Meissel
- Schraubenzieher
- Baseballschläger
- Gegenstände für Kampfsportarten

Spitzige Gegenstände

Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können und deren Klinge länger als 6 cm ist, sind im Handgepäck nicht erlaubt. Diese können aber im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Beispiele für Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können sind:

Klingen
- Rasierklingen
- Schneidewerkzeuge
- Messer
- Taschenmesser
- Scheren

Hinweis

Transportieren Sie stumpfe und spitzige Gegenstände im aufgegebenen Gepäck. Verpacken Sie die Gegenstände so, dass sie während des Transports keinen Schaden anrichten können und niemanden verletzen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft (auch über restriktivere Bedingungen in anderen Ländern).

Feuerwaffen

Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen sind im Handgepäck nicht erlaubt, können aber unter gewissen Bedingungen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Beispiele hierfür sind:

Waffen und Wasserpistolen
- Pistolen
- Gewehre
- Wasserpistolen
- Munition
- Airsoftgun

Hinweis

Mit Zustimmung der Fluggesellschaft dürfen entladene Waffen und Munition im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.