Weitere Themen

Umweltthemen in der Luftfahrt betreffen nicht nur Schadstoffe und Lärm.
Ein ganzheitlicher Ansatz wird im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung befolgt, welche ein Kernaspekt im luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrats darstellt. Darin enthalten sind nicht nur wirtschaftliche und gesellschaftliche, sondern auch ökologische Beurteilungen. Aufgezeigt wird der Handlungsbedarf und dazu mögliche Massnahmen.
Ein weiterer Aspekt ist die Förderung von Biodiversität auf Flugplätzen. Damit wird ein ökologischer Ausgleich erreicht, womit die Luftfahrt eine positive Wirkung auf die Umwelt mit sich bringt.

Nachhaltige Entwicklung
«Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne künftigen Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken» (Brundtland-Kommission, zitiert aus World Commission on Environment and Development, 1987). Die nachhaltige Entwicklung ist einer der Kernpunkte im luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates von 2016.

Förderung der Biodiversität und ökologischer Ausgleich auf Flugplätzen – Vollzugshilfe
Der ökologische Ausgleich auf Flugplätzen leitet sich aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, Art. 18 Abs. 1 und Art 18b) sowie dessen Verordnung (NHV, Art. 13–15) ab. Ein entsprechender Grundsatz ist zudem im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) sowie im Landschaftskonzept Schweiz (LKS) behördenverbindlich festgelegt.

Umgang mit Wildtieren und Vogelschlagrisiko
Das Areal und die Umgebung eines Flugplatzes sind Lebensraum für eine reiche und vielfältige Tierwelt. Um die Gefahren zu minimieren, die sich aus diesem Nebeneinander von Fauna und Flugbetrieb ergeben, sind gewisse Vorkehrungen nötig.