Air Operator Certificate - AOC
Flugbetriebe, welche gewerbsmässig Lufttransport durchführen wollen, müssen vom BAZL zertifiziert werden. Erstzertifizierungen und Änderungen des Air Operator Certificate (AOC) werden grundsätzlich nach dem ICAO-5-Phasenmodell durchgeführt.

Erstzertifizierung AOC
Alle wichtigen Dokumente für eine Erstzertifizierung:
Erteilung Betriebsbewilligung
Der gewerbsmässige Transport von Personen und Gütern Bedarf einer Betriebsbewilligung. Voraussetzung dafür ist u.a. ein schweizerisches AOC sowie der Nachweis genügender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (für die vollständigen Voraussetzungen siehe Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008). Gesuche sind schriftlich mit folgenden Angaben einzureichen:
- Angaben zum Luftfahrtunternehmen
- Kontaktdaten der verantwortlichen Person
Bitte senden Sie Ihr Gesuch an:
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugbetrieb Helikopter (SBHE)
Sektion Flugbetrieb Komplexer Flugzeuge (SBOC)