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Air Operator Certificate - AOC

Flugbetriebe, welche gewerbsmässig Lufttransport durchführen wollen, müssen vom BAZL zertifiziert werden. Erstzertifizierungen und Änderungen des Air Operator Certificate (AOC) werden grundsätzlich nach dem ICAO-5-Phasenmodell durchgeführt.

Gewerbsmässiger Flugbetrieb

Erteilung Betriebsbewilligung

Der gewerbsmässige Transport von Personen und Gütern Bedarf einer Betriebsbewilligung. Voraussetzung dafür ist u.a. ein schweizerisches AOC sowie der Nachweis genügender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (für die vollständigen Voraussetzungen siehe Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008). Gesuche sind schriftlich mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Angaben zum Luftfahrtunternehmen
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Person 

Bitte senden Sie Ihr Gesuch an:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL


Sektion Flugbetrieb Helikopter (SBHE)
Sektion Flugbetrieb Komplexer Flugzeuge (SBOC)