BAZL akzeptierte digitale Logbücher

Im Rahmen der Digitalisierung der Lizenzdienstleistungen fördert das BAZL die Verwendung elektronischer oder digitaler Logbücher. Digitale Logbücher vermeiden Fehler, ermöglichen eine Überwachung der Ablaufdaten von Berechtigungen und vereinfachen die Lizenzantragsverfahren.
Vom BAZL akzeptierte Pilotenlogbüchern
Das BAZL als zuständige Behörde legt die folgenden Formen und Arten von Pilotenlogbüchern als zulässig fest:
· Papierlogbücher im Format gemäss AMC1 FCL.050; die Einreichung beim BAZL für Lizenzanträge muss in Form einer PDF-Datei erfolgen, die vom Antragsteller handschriftlich oder digital Seite für Seite unterschrieben ist. Eine Bestätigung der Flugstunden durch eine zugelassene Stelle ist erforderlich.
· Elektronische Logbücher: Es kann ein elektronisches Logbuch der Industrie verwendet werden, sofern es die Anforderungen von AMC1 FCL.050 erfüllt; die Einreichung beim BAZL für Lizenzanträge muss in Form eines PDF-Auszugs erfolgen, der AMC1 FCL.050 entspricht und vom Antragsteller handschriftlich oder digital Seite für Seite unterschrieben ist. Eine Bestätigung der Stunden durch eine zugelassene Stelle ist erforderlich;
· Vom BAZL akzeptierte digitale Logbücher: Ein elektronisches Logbuch der Industrie, das vom FOCA akzeptiert wurde und unten aufgeführt ist; die Einreichung beim BAZL für Lizenzanträge muss in Form einer PDF-Datei erfolgen. Eine Bestätigung der Flugstunden durch eine zugelassene Stelle ist für die SEP-Verlängerung nicht erforderlich.
Bestätigung der Flugstunden im Logbuch
Im Allgemeinen müssen die erforderlichen Flugstunden, die zum Erhalt einer Lizenz oder einer Berechtigung nachgewiesen werden müssen, im Rahmen des Antragsverfahrens bestätigt werden, wenn ein Logbuch verwendet wird. Die folgenden zugelassenen Stellen können die im Logbuch eingetragenen Flugstunden bestätigen:
- Ein ATO/DTO/AOC-Inhaber oder Prüfer, wenn dies in den Vorschriften vorgesehen ist (siehe Antragsformular);
- Für SEP-Verlängerungen: Schweizer Flughafenbehörden, ein beim BAZL registrierter Prüfer oder BAZL-Flugpersonal gegen eine zusätzliche Gebühr.
- Für SEP-Verlängerungen und bei Verwendung eines vom BAZL akzeptierten digitalen Flugbuchs: Die Stunden werden automatisch validiert, und es ist keine zusätzliche Bestätigung erforderlich.
Liste der vom BAZL akzeptierten digitalen Logbücher:
Derzeit haben die folgenden digitalen Logbücher eine Zulassungsbescheinigung vom BAZL erhalten:
Um ein Schreiben zur Anerkennung des digitalen Logbuchs zu erhalten oder um Einzelheiten zur Erfassung der Flugzeit zu erfahren, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise FOCA GM/INFO – vom FOCA anerkannte Logbuchformate.
Der ehemalige FOCA-dLogbook-Dienst ist weiterhin unter DIGITAL PILOT LOGBOOK capzlog.aero verfügbar. Bestehende Abonnements werden bis zum Ablauf zum aktuellen Preis weitergeführt. Nach Ablauf kann ein neuer Dienst unter DIGITAL PILOT LOGBOOK capzlog.aero erworben werden.