Pilotenlizenzen und Prüfungen

Informationen zu Änderungen Pilotenlizenzen und Prüfungen

Erwerb und Verlängerung der Pilotenlizenzen
Das BAZL ist für die Ausstellung und Erneuerung der Lizenzen für Piloten (Motorflug, Segelflug, Helikopter, Ballone) zuständig.

Theorieprüfungen
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung muss eine amtliche Theorieprüfung absolviert werden.

Radiotelefonieprüfungen
Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen.

Sprachprüfungen
Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen.

Flugprüfungen
Die Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung einer Pilotenlizenz oder Berechtigung erfolgt nach einer gemäss den national und international geltenden Standards abgelegten Prüfung.

Formulare
Antrags- und Prüfungsformulare

Checklisten
Checklisten betreffend Änderungen von Lizenzen, praktische Prüfungen wie proficiency checks, skill tests etc.

Rechtliche Grundlagen und Richtlinien - Pilotenlizenzen
Die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien im Bereich der Pilotenlizenzen basieren einerseits auf schweizerischen Regelungen, andererseits auf internationalen Regelungen und Abkommen.