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Pilotenlizenzen und Prüfungen

News

Informationen zu Änderungen Pilotenlizenzen und Prüfungen

Erwerb und Verlängerung Pilotenlizenzen

Erwerb und Verlängerung der Pilotenlizenzen

Das BAZL ist für die Ausstellung und Erneuerung der Lizenzen für Piloten (Motorflug, Segelflug, Helikopter, Ballone) zuständig.

Theorieprüfungen

Theorieprüfungen

Für den Erwerb einer Pilotenlizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung muss eine amtliche Theorieprüfung absolviert werden.

Radiotelefonie

Radiotelefonieprüfungen

Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen.

Sprachprüfungen

Sprachprüfungen

Piloten müssen nachweisen, dass sie über ausreichende aktive und passive Kenntnisse der im Flugfunk verwendeten Sprache verfügen.

Flugprüfung

Flugprüfungen

Die Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung einer Pilotenlizenz oder Berechtigung erfolgt nach einer gemäss den national und international geltenden Standards abgelegten Prüfung.

Formulare

Formulare

Antrags- und Prüfungsformulare

Checklisten

Checklisten

Checklisten betreffend Änderungen von Lizenzen, praktische Prüfungen wie proficiency checks, skill tests etc.

Rechtliche Grundlagen Pilotenlizenzen

Rechtliche Grundlagen und Richtlinien - Pilotenlizenzen

Die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien im Bereich der Pilotenlizenzen basieren einerseits auf schweizerischen Regelungen, andererseits auf internationalen Regelungen und Abkommen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL