Finanzhilfen im Bereich Luftfahrt
Das BAZL ist zuständig für die Verteilung von einem Teil der Erträge, die aus der Mineralölsteuer auf Flugtreibstoffen erhoben werden. Damit kann das BAZL Massnahmen sowie Aus- und Weiterbildungen zur Entwicklung einer sicheren und umweltfreundlicheren Schweizer Luftfahrt unterstützen.
Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV)
Ein Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden.

Ausbildungsfinanzierung Luftfahrt
Gemäss dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) kann der Bund einen Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Luftfahrt einsetzen.

Mehrjahresprogramm
In einem jeweils auf vier Jahre angelegten Mehrjahresprogramm werden sowohl für die Spezialfinanzierung als auch für die Ausbildungsfinanzierung inhaltliche Schwerpunkte und maximale Beitragssätze festgelegt. Ebenfalls im Mehrjahresprogramm finden sich Beispiele für Massnahmen, welche in der mittelfristigen Finanzplanung unterstützt werden.


Förderprogramm Luftfahrt und Klima
Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Es enthält Neuerungen für die Luftfahrt wie die Einführung einer Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe und ein neues Förderprogramm Luftfahrt und Klima. Der Bundesrat hat diese durch die revidierte CO2-Verordnung konkretisiert. Mit dem Förderprogramm Luftfahrt und Klima baut die Schweiz die Förderung der Massnahmen zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses der Luftfahrt aus. Dies geschieht etwa über die Herstellung erneuerbarer Flugtreibstoffe.