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Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV)

Mitteilung

Klima: Mit dem revidierten CO2-Gesetz wurde 2025 das neue Förderprogramm Luftfahrt und Klima eingeführt. Gesuche im Bereich Klima sind neu an diese Stelle zu richten. Bitte beachten Sie dazu die Unterlagen unter dem folgenden Link: Förderprogramm Luftfahrt und Klima

Projekte mit Reduktion der Klimawirkung als primäres Ziel sind somit nicht mehr bei der SFLV einzureichen. Dies betrifft u.a. Gesuche zu folgenden Themen:

  • Projekte, welche zu einer Reduktion des Absatzes von fossilen Flugtreibstoffen führen (Effizienz Flotte, Effizienz Betrieb, Reduktion Einsatz APU am Boden);
  • Nachhaltige Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF);
  • Nicht-CO2-Emissionen (Technologie, Treibstoffe, Flugverfahren);
  • Alternative Antriebskonzepte.

Im Bereich Umweltschutz können andere Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, wie z. B. Projekte zur Begrenzung von Lärm oder Schadstoffemissionen, weiterhin durch die Spezialfinanzierung Luftverkehr unterstützt werden.

Mitteilung

Elektronische Sichtbarkeit: Im Rahmen des Projekts FASST-CH hat das BAZL eine technische Empfehlung zur elektronischen Sichtbarkeit veröffentlicht. Die Liste der von der SFLV unterstützten Systeme wurde entsprechend angepasst. Das neue Gesuchformular ist untenstehend verfügbar. Bitte lesen Sie die technische Empfehlung und machen Sie sich mit i-conspicuity vertraut, indem Sie auf den folgenden Link klicken: FASST-CH

Ein Teil der Erträge aus der Mineralölsteuer kann zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden.

Unterstützt werden Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr (Security) und zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus (Safety).

  • Im Bereich Umweltschutz können Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt, wie z. B. Projekte zur Begrenzung von Lärm oder Schadstoffemissionen, unterstützt werden.
  • Im Bereich Security können Massnahmen zum Schutz vor illegalen Handlungen in der Schweizer Luftfahrt (z. B. Terrorismus), wie z. B. Entwicklungen zu Flugsicherheitskontrollen und Schulungen von Sicherheitspersonal, unterstützt werden.
  • Im Bereich Safety können Massnahmen zur Gewährleistung der technischen und operationellen Verlässlichkeit der Schweizer Luftfahrt, wie z. B. der Einbau von Kollisionswarngeräten in Luftfahrzeuge, Weiterbildungskurse und die Finanzierung der lokalen An- und Abflugsicherungsdienste, unterstützt werden.

Finanzhilfen werden nur auf Gesuch hin gewährt. Die Finanzhilfen werden – soweit die verfügbaren Mittel aus der Kerosinbesteuerung reichen – in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen (A-fonds-perdu-Beiträge) ausgerichtet. Der Bundeshöchstsatz beträgt maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten einer Massnahme. 

Weitere Informationen zur SFLV finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Fragen & Antworten zur Gesuchseingabe

Folgend erhalten Sie Antwort auf die häufigsten Fragen:

Weiterführende Informationen und Gesuchunterlagen

Kontaktformular Spezialfinanzierung Luftverkehr

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Spezialfinanzierung Luftverkehr
3003 Bern