Theorieprüfungen
Für den Erwerb einer Pilotenlizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung muss eine amtliche Theorieprüfung absolviert werden. Eine bestandene Theorieprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung.

Anmeldung
Prüfungsdaten
Orte der Theorieprüfungen
Fristen und Gültigkeiten
Die Theorieprüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Diese Frist wird auf Ende Kalendermonat gerechnet.
Nach erfolgreichem Bestehen der letzten Theorieprüfung stehen 24 Monate (Stichtag) zur Verfügung, um die praktische Prüfung für LAPL, PPL, BPL oder SPL zu absolvieren. Für CPL und IR beträgt die Gültigkeit 36 Monate.
Leitlinien
Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
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