Schwere oder schnelle General Aviation Luftfahrzeuge
Disclaimer
Die Technologie-Empfehlung zielt zwar auf die Integration in das gesamte Ökosystem ab, enthält jedoch auch Lösungen, welche die Anforderungen der kommenden Pflicht, wie derzeit vorgesehen, erfüllen. Diese Technologien kommen für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Spezialfinanzierungsprogramms (BV87b) in Betracht, solange die Pflicht noch nicht angenommen ist. Luftfahrzeugbesitzer und Piloten, die von dieser Förderung profitieren möchten, werden gebeten, ihre Anträge bis spätestens 30. November 2026 einzureichen. Beachten Sie bitte, dass diese Pflicht bis zu ihrer Annahme Änderungen unterliegen kann.
Diese Kategorie erfüllt eines der folgenden Kriterien :
- maximale Abflugmasse (MTOM) über 2730 kg bis 5700 kg
- mehr als 4 Sitzplätze
- Reisefluggeschwindigkeit über 140, aber maximal 250 Knoten (KTAS).
Die Fluggeschwindigkeit wirkt sich direkt auf die Fähigkeit zum Sehen und Ausweichen aus. Eine Kombination aus geringer Antennenreichweite und hohen Annäherungsgeschwindigkeiten kann zu einer sehr kurzen Reaktionsmöglichkeit für die Pilotinnen und Piloten führen.
Daher wird die Technologie-Empfehlung in Flugzeuge mit Reisegeschwindigkeiten bis zu 140 Knoten TAS und Flugzeuge mit noch höheren Reisegeschwindigkeiten unterteilt. Beantragt der Flugzeugeigentümer eine Sonderfinanzierung, muss die typische Reisegeschwindigkeit (KTAS) seines Flugzeugs angeben.
Die Mode S Transponder ohne ADS-B Out sind weit verbreitet. Sie stellen die Mindestausrüstung in einer CTR, TMA oder im Luftraum E ab 7'000ft MSL dar. Ebenso bei Flügen im Luftraum G unterhalb VMC-Bedingungen (siehe VRV-L Art. 29). Ein vorhandener Mode-S-Transponder sollte behalten werden. Beim Kauf eines neuen Transponders, sollte dieser unbedingt ADS-B Out aussenden können.
Mode-S-Transponder ohne ADS-B Out sollten durch eine der empfohlenen Technologien ergänzt werden, da sie nicht immer elektronisch sichtbar sind (z. B. wenn keine Bodenradar oder TCAS Abfrage stattfindet).
Bis die mit ADS-L-In-Geräten ausgestatteten Nutzer eine grosse Mehrheit bilden, wird empfohlen, die bestehenden Lösungen beizubehalten und sie auf den ADS-L-Standard aufzurüsten. So können beispielsweise bestehende FLARM-Anlagen so aufgerüstet werden, dass sie im ADS-L-Out-Modus senden, und es gibt ADS-L-In/Out-Geräte, die als «FLARM-Erweiterung» dienen, um ein bestehendes FLARM-Gerät zu ergänzen, und die an externe Antennen angeschlossen werden.
Technologie-Empfehlung:
1. Transponder mit ADS-B Out in Kombination mit ADS-L
Diese Ausrüstung ist aufgrund der Vorteile einer zertifizierten Installation (z. B. bekannte Zuverlässigkeit, Reichweite, Diversität) empfohlen. Sie gewährleistet die Interoperabilität mit Verkehrswarnsystemen in anderen Motorflugzeugen. Diese Lösung funktioniert auch bei den höchsten Fluggeschwindigkeiten gut. Das zusätzliche ADS-L-Gerät wird benötigt, um für Benutzer mit ADS-L sichtbar sein und anderen Verkehr zu erkennen.
2. Verkehrswarnsystem in Kombination mit ADS-B Out oder ADS-L Out
Diese Variante ist empfohlen für Verkehrsinformationen, idealerweise mit Integration in zertifizierte Avionik und der Fähigkeit, Verkehrsinformationen über ADS-B, ADS-L und Mode S zu empfangen. Ein Verkehrswarnsystem empfängt möglicherweise nur Verkehrsinformationen und sendet nicht. Das BAZL empfiehlt deshalb eine Kombination mit ADS-B Out oder ADS-L.
Zu beachten: Ein solches System erkennt anderen Verkehr mit Mode-S-Transpondern nicht immer. Mode-S-Transponder ohne ADS-B senden nur dann Daten, wenn sie auf Mode S Abfragen eines Bodenradars oder eines TCAS antworten.