Segelflugzeuge
Disclaimer
Die Technologie-Empfehlung zielt zwar auf die Integration in das gesamte Ökosystem ab, enthält jedoch auch Lösungen, welche die Anforderungen der kommenden Pflicht, wie derzeit vorgesehen, erfüllen. Diese Technologien kommen für eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Spezialfinanzierungsprogramms (BV87b) in Betracht, solange die Pflicht noch nicht angenommen ist. Luftfahrzeugbesitzer und Piloten, die von dieser Förderung profitieren möchten, werden gebeten, ihre Anträge bis spätestens 30. November 2026 einzureichen. Beachten Sie bitte, dass diese Pflicht bis zu ihrer Annahme Änderungen unterliegen kann.
Unter der kommenden Pflicht müssen Segelflugzeuge mit einem Transponder mit Mode-S ausgerüstet sein. Falls der Transponder auch bereits über ADS-B Out verfügt, sind keine weitere Aktionen erforderlich. Falls nicht, muss der Transponder entweder auf ADS-B Out aufgerüstet, oder ein ADS-L-Out-Gerät installiert werden. Das BAZL empfiehlt, vorhandene Mode-S-Transponder auf ADS-B Out aufzurüsten.
Technologie-Empfehlung:
1. ADS-L In/Out oder Transponder mit ADS-B Out
Das BAZL empfiehlt ADS-B Out aufgrund der Vorteile einer festen Installation (z. B. bekannte Zuverlässigkeit, Reichweite, Diversität). ADS-B Out gewährleistet die Interoperabilität mit Verkehrswarnsystemen in Motorflugzeugen. ADS-L Out stellt eine kostengünstige Alternative dar, um die kommende Pflicht zu erfüllen, während ADS-L In/Out für die Integration in das gesamte Ökosystem empfohlen wird. Bis die mit ADS-L-In-Geräten ausgestatteten Nutzer eine grosse Mehrheit bilden, wird empfohlen, die bestehenden Lösungen beizubehalten und sie auf den ADS-L-Standard aufzurüsten.
So können beispielsweise bestehende FLARM-Anlagen so aufgerüstet werden, dass sie im ADS-L-Out-Modus senden, und es gibt ADS-L-In/Out-Geräte, die als «FLARM-Erweiterung» dienen, um ein bestehendes FLARM-Gerät zu ergänzen, und die an externe Antennen angeschlossen werden.