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Flugplätze generell

Flugplätze sind Anlagen für die Ankunft und den Abflug von Luftfahrzeugen, für deren Stationierung und Wartung, für den Verkehr der Passagiere und für den Umschlag von Gütern. Unterschieden wird zwischen Flughäfen und Flugfeldern. Organisation und Betrieb der Flugplätze sind in einem Betriebsreglement geregelt.

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Definitionen

Flughäfen verfügen über eine Betriebskonzession. Der Konzessionär / die Konzessionärin hat das Recht, den Flugplatz gewerbsmässig zu betreiben und Gebühren zu erheben. Er / sie ist verpflichtet, den Flugplatz allen Luftfahrzeugen zur Verfügung zu stellen (Zulassungszwang). Vorbehalten sind die im Betriebsreglement festgelegten Einschränkungen oder die Einschränkungen, die sich aus der Infrastruktur des Flugplatzes ergeben. Zu den Flughäfen zählen die Landesflughäfen und die Regionalflughäfen. Die Landesflughäfen dienen in erster Linie dem öffentlichen Luftverkehr. Sie stellen die Anbindung der Schweiz an den internationalen Luftverkehr sicher. Die Regionalflughäfen sind Verkehrsinfrastrukturen von regionaler Bedeutung, die primär dem Luftverkehr im öffentlichen Interesse dienen.

Flugfelder sind private Flugplätze, die über eine Betriebsbewilligung verfügen. Zu den Flugfeldern gehören auch die Heliports, die aufgrund ihrer Infrastruktur dem Helikopterverkehr vorbehalten sind. Winterflugfelder werden nur saisonal genutzt und weisen keine permanente Infrastruktur auf.

Die Militärflugplätze können zivil mitbenützt werden. Ist diese Mitbenützung häufig, ist der Betrieb in einem zivilen Betriebsreglement zu regeln. Die Umwandlung der ehemaligen Militärflugplätze in ein ziviles Flugfeld erfordert ein Umnutzungsverfahren nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes. 

Aktueller Stand

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Flugplätze von A bis Z

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen, Richtlinien, Hilfsmittel - Flugplätze

Die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien betreffend Flugplätze und Flugplatzleiter basieren einerseits auf schweizerischen Regelungen, andererseits auf internationalen Regelungen und Abkommen.

Plangenehmigungen und Betriebsreglemente

Der Bau von Luftfahrtinfrastrukturen sowie der Betrieb von Flugplätzen fallen in die Zuständigkeit des Bundes und sind bewilligungspflichtig.

Sicherheitszonenplan / Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster

Lärmbelastungskataster

Für Flugplätze, von denen eine gewisse Lärmbelastung ausgeht, müssen gestützt auf das schweizerische Umweltrecht Lärmkurven ausgewiesen und dargestellt werden. Die vorgesehenen Lärmbelastungskataster dienen dazu, die Lärmauswirkungen des Flugverkehrs möglichst gering zu halten.

Kataster der belasteten Standorte auf Zivilflugplätzen

Das BAZL führt den Kataster der belasteten Standorte auf den schweizerischen Zivilflugplätzen (KbS BAZL) gemäss der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680).