Rechtliche Grundlagen, Richtlinien, Hilfsmittel - Flugplätze
Die im Bereich Flugplätze geltenden rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den Regelungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der EU bzw. der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Ergänzend dazu kommen schweizerische Regelungen zur Anwendung.
Weiterführende Informationen
ICAO Anhänge
Manuals, Procedures und Circulars zu ICAO Anhang 14
Formulare und Dokumente
ICAO-Differenzen
Hilfsmittel zu ICAO-Differenzen
Easy Access Rules for the Basic Regulation (Regulation (EU) No 2018/1139)
Easy Access Rules for Aerodromes (Regulation (EU) No 139/2014)
Easy Access Rules for Standardised European Rules of the Air, SERA (Regulation (EU) No 923/2021)
Formulare und Dokumente
Englischkenntnisse für Fahrzeugführer auf dem Manövrierbereich
Auf der Grundlage von ADR.OPS.B.029 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 hat das BAZL eine Sicherheitsbewertung für die Flugplätze LSZH, LSGG, LSZB, LSZR und LSZA eine Sicherheitsbewertung durchgeführt, wobei lokale Verfahren berücksichtigt wurden. Das BAZL ist zu dem Schluss gekommen, dass auf diesen Flugplätzen ein akzeptables Sicherheitsniveau gewährleistet ist, auch ohne dass die Fahrer auf dem Manövrierbereich ihre Englischkenntnisse für die Funkkommunikation mit der Flugverkehrsdiensteinheit des Flugplatzes nachweisen müssen. Aus diesem Grund hat das BAZL den oben genannten Flugplätzen eine Ausnahmeregelung gewährt, die Fahrer auf dem Manövrierbereich von der Verpflichtung befreit, Englischkenntnisse nachzuweisen.
Gesetze und Verordnungen
Richtlinien und Leitfäden
Hilfsmittel