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Flugunregelmässigkeiten

Wurde Ihnen die Beförderung auf einem Flug verweigert, wurde der Flug annulliert oder hatte er eine grosse Verspätung, dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Unterstützungen und eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft.

Nähere Informationen zu den einzelnen Flugunregelmässigkeiten finden Sie hier:

Nichtbeförderung (Denied Boarding)

Wurde Ihnen die Beförderung auf einem Flug gegen Ihren Willen verweigert, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und eine Ausgleichszahlung.

Annullierung des Fluges (Cancellation)

Die Entschädigung kann halbiert werden, wenn sich Ihre Reise, je nach Entfernung, nicht länger als 2, 3 oder 4 Stunden verzögert.

Grosse Verspätungen (Delay)

Eine Verspätung fällt erst unter den Anwendungsbereich der Verordnung, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Passagierrechte