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Geografische Flugeinschränkungen

In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Drohnenpilotinnen oder Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich vor jedem Flug über die geltenden Flugeinschränkungen zu informieren.

Bild einer Karte

Nationale und kantonale Flugeinschränkungen

Der Inhalt der interaktiven Drohnenkarte ist stets im Wandel und muss daher vor jedem Flug konsultiert werden. Auf der Drohnenkarte sind die Gebiete nationaler und kantonaler Flugeinschränkungen eingezeichnet.

Ausschnitt aus der Drohnenkarte
Beabsichtigen Drohnenpilotinnen oder Drohnenpiloten in einem Gebiet mit einer Flugeinschränkung zu fliegen, müssen sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen, um eine Bewilligung zu beantragen. Der Kontakt der zuständigen Stelle sowie weitere Informationen werden durch Klicken auf das jeweilige Gebiet angezeigt. Weitere Informationen dazu sind in der Anleitung unten auf dieser Seite zu finden.

Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS)

DABS: Illustration
Wichtige Meldungen der zivilen Luftfahrt werden täglich grafisch auf dem DABS veröffentlicht. Falls Einschränkungen auf dem DABS den geplanten Flug betreffen, müssen diese Einschränkungen auch von Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten respektiert werden. Vor jedem Flug muss daher auch das DABS geprüft werden.

Das DABS wird mehrmals über den Tag hinweg aktualisiert. Die Version für den Folgetag wird täglich um 16:00 Uhr veröffentlicht.

Gebiete mit erhöhtem Kollisionsrisiko

Um eine gefährliche Annäherung oder gar Kollision mit anderen Luftraumnutzern zu vermeiden, ist beim Betrieb von Drohnen in der Nähe von folgenden Gebieten besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten:

  • Helikopterlandeplätze bei Spitälern und Kliniken
  • Gebirgslandeplätze
  • Gefahrenzonen der publizierten Schiessplätze der Schweizer Armee
  • Gleitschirm-, Hängegleiter- sowie Segelfluggebiete

Die oben genannten Gebiete können auf der folgenden Karte bzw. der Website des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes gefunden werden.

Wo darf man fliegen?

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS