In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Drohnenpilotinnen oder Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich vor jedem Flug über die geltenden Flugeinschränkungen zu informieren.
Der Inhalt der interaktiven Drohnenkarte ist stets im Wandel und muss daher vor jedem Flug konsultiert werden. Auf der Drohnenkarte sind die Gebiete nationaler und kantonaler Flugeinschränkungen eingezeichnet.
Ausschnitt aus der Drohnenkarte
Beabsichtigen Drohnenpilotinnen oder Drohnenpiloten in einem Gebiet mit einer Flugeinschränkung zu fliegen, müssen sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen, um eine Bewilligung zu beantragen. Der Kontakt der zuständigen Stelle sowie weitere Informationen werden durch Klicken auf das jeweilige Gebiet angezeigt. Weitere Informationen dazu sind in der Anleitung unten auf dieser Seite zu finden.
Kontrollzonen von Flugplätzen (CTR)
Perimeter von Flugplätzen (SIL- bzw. SPM-Perimeter)
Vollzugseinrichtungen
Wildtierschutzgebiete
Kernkraftwerke
Militärische Gebiete
Infrastruktur der Energie- und Gasversorgung
Zusätzliche geografische Flugeinschränkungen auf Kantonsebene
Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS)
Beispiel für einen DABS vom 9. Dezember 2025
Wichtige Meldungen der zivilen Luftfahrt werden täglich grafisch auf dem DABS veröffentlicht. Falls Einschränkungen auf dem DABS den geplanten Flug betreffen, müssen diese Einschränkungen auch von Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten respektiert werden. Vor jedem Flug muss daher auch das DABS geprüft werden.
Das DABS wird mehrmals über den Tag hinweg aktualisiert. Die Version für den Folgetag wird täglich um 16:00 Uhr veröffentlicht.
Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist eine Nachricht über Errichtung, Zustand oder Veränderung im Luftraum. Das DABS zeigt die wichtigsten NOTAM an. Diese werden auf einer Karte dargestellt. Manche Änderungen sind im DABS angegeben, aber nur in Textform.
Gebiete mit erhöhtem Kollisionsrisiko
Um eine gefährliche Annäherung oder gar Kollision mit anderen Luftraumnutzern zu vermeiden, ist beim Betrieb von Drohnen in der Nähe von folgenden Gebieten besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten:
Öffnen Sie die Drohnenkarte und klicken Sie auf Ihr gewünschtes Fluggebiet. Es öffnen sich dadurch die «Objekt-Informationen».
Überprüfen Sie, ob Flugeinschränkungen im gewünschten Fluggebiet vorhanden sind und ob diese für Sie zur Anwendung kommen. Diese Information finden Sie in den «Objekt-Informationen» jeweils unter «Bezeichnung Einschränkung».
Sie dürfen Ihren Flug durchführen, sofern Sie von keiner Einschränkung betroffen sind. Falls Sie hingegen von einer Einschränkung betroffen sind, benötigen Sie eine Bewilligung von der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle finden Sie jeweils in den «Zusatzinformationen».
Öffnen Sie die aktuellste Version des DABS. Überprüfen Sie, ob in Ihrem Fluggebiet Flugeinschränkungen gelten. Sie dürfen Ihren Flug durchführen, sofern Sie von keiner Einschränkung betroffen sind. Falls Sie hingegen von einer Einschränkung betroffen sind, darf der Flug nicht durchgeführt werden. Eine Anleitung zum Lesen des DABS finden Sie unten:
Öffnen Sie die diversen Karten, welche unter dem Kapitel «Gebiete mit erhöhtem Kollisionsrisiko» zu finden sind und suchen Sie jeweils Ihr gewünschtes Fluggebiet. Falls Sie Ihren Flug in einem Gebiet vornehmen möchten, welches sich in der Nähe eines Gebiets mit Kollisionsgefahr befindet, müssen Sie Ihren Flug den gegebenen Umständen anpassen.
Beispiel: In der Nähe eines Helikopter-Landeplatzes muss den Helikoptern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nähert sich ein Helikopter, müssen Sie die Drohne landen.