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Lärm

Bereits seit den ersten Flügen mit Motorflugzeugen ist Lärm in der Luftfahrt ein Thema. In den letzten Jahrzehnten zugelassene Flugzeuge sind teils deutlich leiser. Durch den Mehrverkehr hat der Lärm an einigen Orten dennoch zugenommen.

Der Fluglärm ist ein weltweit vorhandenes Problem. In diesem Zusammenhang hat die Internationale Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) 2004 das Konzept des "Balanced Approach" als das massgebliche Kriterium zur Begrenzung und Verringerung der Anzahl durch Flugverkehrslärm betroffenen Personen verabschiedet. Dieser Ansatz bietet die Möglichkeit, für einzelne Flughäfen spezifische Lösungen zu erarbeiten.

Der "Balanced Approach" berücksichtigt vier, weitgehend unabhängig voneinander festsetzbare Elemente zur Verminderung der Lärmbelastung. Dies sind: Lärmreduzierung an der Quelle, Raumplanung rund um Flughäfen, lärmmindernde Flugverfahren und lokale Flugeinschränkungen.
 

Lärmbelastungskataster

Für Flugplätze, von denen eine gewisse Lärmbelastung ausgeht, müssen gestützt auf das schweizerische Umweltrecht Lärmkurven ausgewiesen und dargestellt werden. Die vorgesehenen Lärmbelastungskataster dienen dazu, die Lärmauswirkungen des Flugverkehrs möglichst gering zu halten.

Lärmabhängige Landegebühren

Einen Teil der Landegebühren ist auf verschiedenen Flugplätzen in der Schweiz in Abhängigkeit der Lärmentwicklung der Flugzeuge zu bezahlen. Die Flugzeuge werden dazu in Lärmklassen eingeteilt.

Lärmzertifizierung von Luftfahrzeugen

In der Schweiz benötigen Motorflugzeuge und Helikopter bereits seit 1971 eine Lärmzulassung. Heute basieren diese, mit wenigen nationalen Anpassungen, auf den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Aufgrund der verschärften Grenzwerte sowie der Raumplanungspolitik ist in der Schweiz eine der weltweit leisesten Flugzeugflotten anzutreffen.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL