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Meldekanäle

Alle unter Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 fallenden Ereignisse, schwere Störungen und Unfälle von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen sind nach Art. 20 LFG innerhalb von 72 Stunden ab Kenntnisnahme über das Meldeportal an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu melden. Das BAZL hat für die General Aviation (GA) einen Leitfaden zur Benutzung des Meldeportals erstellt.

Meldestelle ROJCA (Reporting Office for Just Culture in Civil Aviation)

Das ROJCA ist eine Meldestelle im UVEK, die der Just Culture und insbesondere dem Schutz der Informationsquelle einer Ereignismeldung im Bereich der Schweizerischen Zivilluftfahrt dient. Personen, die mutmassliche Verstösse gegen den Schutz der Informationsquelle seitens ihren Behörden, Unternehmen oder Organisationen beobachten, können die Meldestelle darüber in Kenntnis setzen.

Meldungen an das ROJCA

Meldung von Ereignissen gemäss Verordnung (EU) 376/2014

Dem BAZL sind sicherheitsrelevante Ereignisse innerhalb 72h nach deren Kenntnisnahme zu melden.

ECCAIRS EU PORTAL

Eccairs EU Portal

Help play your part in making flying safer. Report your occurence to your competent National Aviation Authority here.

Suspected Unapproved Parts (SUP)

Flugzeugteile die nicht nach den zu beachtenden Vorschriften und internationalen Normen hergestellt oder gewartet werden, sind als «Unapproved Parts» oder im Verdachtsfall als «Suspected Unapproved Parts» (SUP) unverzüglich dem BAZL melden. Nach der Feststellung von nicht zugelassenen Flugzeugteilen wird eine «Unapproved Parts Notification (UPN)» veröffentlicht.