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Pre-defined Risk Assessment (PDRA)

Im Fall einer vordefinierten Risikobewertung (PDRA) muss der Betreiber bestätigen, dass er alle vordefinierten Bedingungen erfüllt, wie sie in der entsprechenden PDRA-Konformitätsmatrix angegeben sind. Im Gegensatz zu den STS muss das UAS nicht zwingend eine Klassenkennzeichnung tragen. Da die PDRA keine spezifischen Szenarien vorschreiben, verfügen die Antragsteller über mehr Flexibilität bei der Durchführung der geplanten UAS-Operation.

Übersicht über die Bedingungen der einzelnen PDRA

Es gibt zwei Arten von PDRA: PDRA-S und PDRA-G.
Die PDRA-S sind die operationellen Entsprechungen der Standardszenarien STS-01 und STS-02. Die verwendeten UAS müssen jedoch keine Klassenkennzeichnung C5/C6 tragen.
Die PDRA-G enthalten generische Risikoanalysen für die am häufigsten vorkommenden Anwendungen (z. B. PDRA-G03 für Arbeiten aus der Luft).

Sprühbetrieb mit Drohnen

Für Drohnensprühoperationen gemäss einer PDRA (z. B. für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln) verweisen wir auf die entsprechende Seite: Sprühen mit Drohnen (SPRAY).

Bestimmung der Bevölkerungsdichte

Um die für das Einsatzgebiet geltende Bevölkerungsdichte zu bestimmen, ist die Plattform https://map.geo.admin.ch zu verwenden und der Kartenhintergrund « SORA Bodenrisiko » auszuwählen :

  • Ein dünn besiedeltes Gebiet entspricht einer Bevölkerungsdichte von ≤ 500 Personen/km²
  • Ein besiedeltes Gebiet entspricht einer Bevölkerungsdichte von > 500 Personen/km²

Ausbildung von Fernpiloten für PDRA-S

Im Rahmen der PDRA-S01 und PDRA-S02 muss der Fernpilot grundsätzlich sowohl über das theoretische STS-Zertifikat (Standard-Szenarien) als auch über eine praktische STS-Schulungsbescheinigung verfügen (siehe Bedingungen #5.3.4 und #5.3.5). Die Bedingung #5.3.7 ermöglicht dem UAS-Betreiber jedoch, der zuständigen Behörde (der FOCA) alternative Schulungskonzepte vorzuschlagen. Um die Verfahren zu harmonisieren und ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, hat die FOCA hierfür spezielle Deklarationsformulare veröffentlicht, die auf vordefinierten Schulungsprogrammen basieren (siehe unten).

Bewilligungsverfahren

1. Ein Antrag auf Bewilligung nach einem PDRA X-YZ muss enthalten:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular im PDF-Format (siehe Abschnitt «Formulare» unten).
  • Alle weiteren im Formular geforderten Unterlagen (z. B. Betriebs­handbuch, Nachweise über die Qualifikation der Fernpiloten usw.) im PDF-Format.

2. Die Gesuche müssen dem BAZL mindestens 2 Monate vor der vorgesehenen Operation eingereicht werden.

3. Das BAZL kann dem Gesuchsteller eine Bewilligung erteilen, sobald alle Anforderungen erfüllt sind. Die Bewilligung ist höchstens zwei Jahre gültig.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS