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Sprühen mit Drohnen (SPRAY)

Das Versprühen von Flüssigkeiten mit einem unbemannten Luftfahrzeug unterliegt einer vorgängigen Bewilligung durch das BAZL. Die konkreten Anforderungen für das Einreichung eines Bewilligungsgesuchs hängen in erster Linie von der Art der versprühten Substanz und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.

Gesuche müssen mindestens 2 Monate vor dem geplanten Flug eingereicht werden.

Das folgende Diagramm hilft bei der Wahl des richtigen Bewilligungsverfahrens:

Versprühen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln

Der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft betrifft hauptsächlich das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln. Das Gesuch für die Betriebsbewilligung basiert auf dem PDRA-S01.

Versprühen von chemischen Stoffen und/oder Zubereitungen

Die Verwendung von chemischen Stoffen/Zubereitungen beruht im Wesentlichen auf der Selbstregulierung. Generell gilt: Wer einen Stoff oder eine Zubereitung in die Umwelt freisetzt, muss dafür sorgen, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und die Umwelt nicht geschädigt wird; dies gilt auch für das Ausbringen von Chemikalien durch Drohnen. Es müssen geeignete Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sowohl der Mensch als auch die Umwelt den innerhalb des Ausbringungsperimeters ausgebrachten Chemikalien nicht ausgesetzt sind.

Versprühen von Bioziden

Das Verwendung von Bioziden mit Drohnen erfordert eine Koordination zwischen dem BAZL (für die flugtechnischen Aspekte) und anderen involvierten Bundesämtern (BAG, BLW, SECO und BAFU, für die Biozid-Aspekte).

Versprühen von Organismen

Aus stoffrechtlicher Sicht bedarf das Versprühen von Organismen keiner besonderen Bewilligung. Aus luftfahrttechnischer Sicht ist jedoch eine Bewilligung des BAZL erforderlich.

Versprühen von Wasser

Aus stoffrechtlicher Sicht bedarf das Versprühen von Wasser keiner besonderen Bewilligung.Aus luftfahrttechnischer Sicht bedarf der Vorgang jedoch einer Bewilligung des BAZL. Das Versprühen von Wasser im Rahmen eines STS-S01 oder STS-02 ist nicht erlaubt. Betreiber, die mit einer C5 oder C6 markierten Drohne Sprühflüge mit Wasser durchführen möchten, reichen ein PDRA oder SORA Antragsformular ein. Wir empfehlen einen Bewilligungsantrag gestützt auf ein PDRA-S01 oder PDRA-S02 einzureichen.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS