Drohnenbetreiberinnen sind verpflichtet, den sicheren Betrieb ihrer Drohne zu gewährleisten. Sie tragen die Verantwortung für Schäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen. Dies ist vergleichbar mit dem Halter eines Fahrzeuges. In der Regel sind Privatpersonen sowohl Fernpilot als auch Drohnenbetreiber. Organisationen (Firmen, Vereine, etc.) können hingegen nur Drohnenbetreiberinnen sein. Ihre Angestellten oder Mitglieder sind bei Flügen für die Organisation Fernpiloten. Weitere Informationen zu den Fernpilotinnen finden Sie auf der Seite Ausbildung und Zertifizierung als Fernpilotin und Fernpilot.
Konto und Registrierung
Es ist wichtig, die folgenden Begriffe zu unterscheiden:
Konto erstellen: Jede Privatperson darf ein Konto auf der Plattform dLIS erstellen und wird dadurch zur Kontoinhaberin. Hingegen dürfen Organisationen kein Konto aud dLIS erstellen. Privatpersonen erhalten dadurch Zugang zu folgenden Funktionen:
Registrierung der eigenen Person;
Registrierung einer Organisation (Firma, Verein, etc.);
Zertifizierung als Fernpilotin.
Registrierung: Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine UAS-Betreibernummer. Die Betreibernummer wird benötigt, um als Betreiberin eine Drohne fliegen zu dürfen. Dieser Vorgang kann nur über ein bestehendes Privatkonto durchgeführt werden. Drohnen werden nicht registriert.
Registrierungspflicht
Privatpersonen und Organisationen (Firmen, Vereine, etc.), die in der Schweiz eine Drohne nutzen möchten, müssen sich registrieren.
Ausnahme: Personen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, wenn die verwendete Drohne gleichzeitig die beiden nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
Die Drohne ist unter 250 g, und;
Die Drohne hat kein Gerät oder sonstige Sensoren zur Aufnahme von personenbezogenen Daten (z.B. Kamera, Mikrofon, etc.).
Beispiel: Eine DJI Mini ist zwar unter 250 g schwer, hat aber eine Kamera. Daher müssen sich Betreiber einer solchen Drohne registrieren.
Die Registrierung muss in dem Mitgliedstaat der EASA erfolgen, in welchem die Privatperson ihren Wohnsitz beziehungsweise die Organisation ihren Sitz hat. Zu den Mitgliedstaaten der EASA zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Eine Registrierung in einem EASA-Mitgliedstaat ist auch in allen anderen EASA-Mitgliedstaaten gültig. Eine Privatperson oder Organisation darf daher nicht in zwei EASA-Mitgliedstaaten gleichzeitig registriert sein.
Personen mit Wohnsitz ausserhalb der EASA-Mitgliedstaaten, die in der Schweiz fliegen möchten, müssen sich ebenfalls in der Schweiz registrieren, sofern sie sich nicht bereits in einem anderen EASA-Mitgliedstaat registriert haben. Die gleiche Vorschrift gilt für Organisationen.
Mindestalter: 12 Jahre (Kinder unter 16 Jahren müssen einen gesetzlichen Vertreter angeben.)
Kosten: Die Registrierung kostet CHF 10.
Gültigkeit: Die Registrierung ist in allen EASA-Mitgliedstaaten auf unbegrenzte Zeitdauer gültig.
Anleitung für Privatpersonen
Sofern Sie der Registrierungspflicht unterliegen, unterstützt Sie die nachfolgende Anleitung bei Ihrer Registrierung als Drohnenbetreiber.
Identitätsnachweis: Foto oder Scan Ihres Passes oder ID.
Wenn Sie Drohnen mit einem Gewicht von über 250g betreiben, werden Angaben zu Ihrer Haftpflichtversicherung benötigt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Versicherung.
Versicherungs-/Policen-Nummer;
Versicherungsgesellschaft;
Sitz der Versicherungsgesellschaft;
Betreiber von Drohnen unter 250 g schreiben folgendes in die Felder für die Versicherung: «dronebelow250g».
Das BAZL verwendet für die Registrierung die Plattform dLIS.
Für die Anmeldung benötigen Sie ein eIAM-Konto (CH-Login / AGOV-Login). Bei Fragen oder Anmeldeproblemen betreffend CH-Login, informieren Sie sich bitte hier: CH-LOGIN Hilfe — eIAM-Hilfeseiten / Ich benötige Hilfe — agov.ch oder wenden sich telefonisch an das BIT: 058 465 88 88.
Wichtig: Alle Angaben in Ihrem privaten dLIS-Konto werden mit Ihrer Person verknüpft. Achten Sie deshalb bitte darauf, eine private E-Mail-Adresse anzugeben, auf die Sie auch nach einem beruflichen Wechsel weiterhin zugreifen können.
Die persönlichen Daten aus dem eIAM-System dienen als Grundlage für das dLIS-Konto. Bitte bestätigen und vervollständigen Sie Ihre Angaben auf dLIS und laden Sie einen Scan Ihres Passes oder Ihrer ID hoch.
Wählen Sie auf dLIS den Menüpunkt Bereiche und dort Drohnen (UAS) aus und klicken Sie unter «Persönliche UAS-Betreibernummer» auf «Als UAS-Betreiber registrieren».
Folgen Sie nun den Anweisungen. Im Laufe des Prozesses werden Sie aufgefordert die Gebühr von CHF 10.- zu bezahlen.
Sobald der Antrag abgeschlossen ist, wird die persönliche UAS-Betreibernummer im Bereich Drohnen ersichtlich sein.
Bringen Sie Ihre persönliche UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf Ihrer Drohne an. Wenn Sie mehrere Drohnen besitzen, haben alle dieselbe Betreibernummer. Beachten Sie dabei, dass die UAS-Betreibernummer (CHExxxxxxxxxxxx-xyz) aus zwei Teilen besteht:
CHExxxxxxxxxxxx: Die eigentliche Betreibernummer besteht aus „CHE” gefolgt von 13 Kleinbuchstaben und Zahlen. Dieser Teil muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Wie Sie Ihre Drohne markieren, steht Ihnen frei. Sie können dies von Hand in leserlicher Blockschrift mit einem wasserfesten Filzstift tun, ein Schild aufkleben oder eine Gravur anbringen.
xyz: Die letzten drei Zeichen nach dem Bindestrich werden ausschliesslich für die Aktivierung der Fernidentifizierungsfunktion (Remote ID) der Drohne benötigt. Sie dienen der Sicherstellung der Gültigkeit Ihrer UAS-Betreibernummer. Um zu verhindern, dass Ihre Betreibernummer von Unbefugten verwendet wird, behandeln Sie diese Zeichen bitte mit der gleichen Sorgfalt wie ein Passwort und geben diese nicht an Dritte weiter. Diese letzten drei Zeichen dürfen nicht auf der Drohne angebracht werden.
Stellen Sie vor jedem Flug sicher, dass die persönliche UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf der Drohne zu sehen ist. Betreiber können für nicht beschriftete Drohnen eine Geldstrafe erhalten.
Beim Verkauf oder der Weitergabe von Drohnen sollte die UAS-Betreibernummer entfernt werden.
Anleitung für Organisationen
Organisationen (Firmen, Vereine, etc.) können nur über ein bestehendes Privatkonto erfasst werden. Daher muss zuerst eine Privatperson für sich ein Privatkonto auf dLIS erstellen. Nutzen Sie für den Schritt 1 (weiter unten) deshalb eine private E-Mail-Adresse und geben Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Organisation (z.B. «info@organisation.ch») erst in Schritt 2 an.
Kontaktangaben: E-Mail und Telefonnummer der Organisation;
Haftpflichtversicherungder Organisation: Falls Ihre Organisation Drohnen mit einem Gewicht von über 250 g benützt, werden Angaben zur Haftpflichtversicherung der Organisation benötigt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Versicherung.
Versicherungs-/Policen-Nummer;
Versicherungsgesellschaft;
Sitz der Versicherungsgesellschaft.
Betreiberinnen von Drohnen unter 250 g schreiben folgendes in die Felder für die Versicherung: «dronebelow250g».
Für Einzelunternehmerinnen ohne Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die nur mit einem Piloten fliegen, empfehlen wir eine Registrierung als Privatperson. Der Nutzen einer registrierten Organisation ergibt sich in erster Linie daraus, dass mehrere Pilotinnen unter dem gleichen Betreiber fliegen können.
Das BAZL verwendet für die Registrierung die Plattform dLIS. Für die Anmeldung benötigen Sie ein eIAM-Konto (CH-Login / AGOV-Login). Bei Fragen oder Anmeldeproblemen betreffend CH-Login schauen Sie bitte hier: CH-LOGIN Hilfe — eIAM-Hilfeseiten / Ich benötige Hilfe — agov.ch oder wenden sich telefonisch an das BIT: 058 465 88 88
Wichtig: Achten Sie bitte darauf, eine private E-Mail-Adresse anzugeben, auf die Sie auch nach einem allfälligen beruflichen Wechsel weiterhin zugreifen können.
Die persönlichen Daten aus dem eIAM-System dienen als Grundlage für das dLIS-Konto. Bitte bestätigen Sie Ihre Angaben auf dLIS und laden Sie einen Scan Ihres Passes oder Ihrer ID hoch.
Wählen Sie auf dLIS oben rechts den Menüpunkt «Mein Konto» und navigieren Sie zum Unterpunkt «Organisationen». Klicken Sie dort auf «Neue Organisation registrieren».
Folgen Sie nun den Anweisungen. Im Laufe des Prozesses werden Sie aufgefordert die Gebühr von CHF 10.- zu bezahlen.
Sobald Sie den Antrag abgeschlossen haben, wird dieser dem BAZL automatisch zugesendet.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrags seitens BAZL, befindet sich die UAS-Betreibernummer der Organisation unter «Mein Konto» und «Organisationen».
Durch den Registrierungsprozess wird jene Person, welche den Antrag für die Registrierung eingereicht hat zum Administrator der Organisation. Weitere Informationen befinden sich weiter unten unter «Rolle des Administrators».
Bringen Sie die UAS-Betreibernummer der Organisation gut sichtbar auf allen Drohnen Ihrer Organisation an. Beachten Sie dabei, dass die UAS-Betreibernummer (CHExxxxxxxxxxxx-xyz) aus zwei Teilen besteht.
CHExxxxxxxxxxxx: Die eigentliche Betreibernummer besteht aus „CHE” gefolgt von 13 Kleinbuchstaben und Zahlen. Dieser Teil muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Wie Sie die Drohne markieren, steht Ihnen frei. Sie können dies von Hand in leserlicher Blockschrift mit einem wasserfesten Filzstift tun, ein Schild aufkleben oder eine Gravur anbringen.
xyz: Die letzten drei Zeichen nach dem Bindestrich werden ausschliesslich für die Aktivierung der Fernidentifizierungsfunktion (Remote ID) der Drohne benötigt. Sie dienen der Sicherstellung der Gültigkeit der UAS-Betreibernummer. Um zu verhindern, dass die Betreibernummer von Unbefugten verwendet wird, behandeln Sie diese Zeichen bitte mit der gleichen Sorgfalt wie ein Passwort und geben diese nicht an Dritte weiter. Diese letzten drei Zeichen dürfen nicht auf der Drohne angebracht werden.
Stellen Sie vor jedem Flug sicher, dass die UAS-Betreibernummer der Organisation gut sichtbar auf der Drohne zu sehen ist. Betreiberinnen können für nicht beschriftete Drohnen eine Geldstrafe erhalten.
Beim Verkauf oder der Weitergabe von Drohnen sollte die UAS-Betreibernummer entfernt werden.
Personen, welche den Registrierungsantrag für eine Organisation einreichen, werden zu Administratoren der Organisation. Diese können weitere Administratoren ernennen. Das BAZL empfiehlt, mindestens zwei Administratorinnen pro Organisation zu bestimmen. Beim Austritt einer Person aus der Organisation können die anderen berechtigten dieser Person die Administratorenrolle entziehen. Ein Administrator hat daher folgende Aufgaben zu erfüllen:
Aktualisierung der Informationen ihrer Organisation.
Den Status «Administrator» einem anderen privaten dLIS-Konto anerkennen oder aberkennen.
Administratorinnen müssen keine Fernpiloten sein. Sie können aber gleichzeitig auch Fernpiloten sein.
Es besteht keine Möglichkeit alle Fernpilotinnen und Fernpiloten einer Organisation der Organisation zuzuordnen.