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Ausbildung und Zertifikate für Fernpilotinnen und Fernpiloten

Flüge in der offenen und der speziellen Kategorie dürfen nur durch Fernpilotinnen mit den jeweils geforderten Qualifikationen durchgeführt werden.

Symbolbild: Fernpiloten-Zertifikate

Was ist ein Fernpilot?

Als Fernpilotin wird die Person bezeichnet, welche die Drohne fernsteuert. In der offenen Kategorie gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur unter der Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person fliegen, die über die erforderlichen Zertifikate verfügt. In der speziellen Kategorie ist das Mindestalter auf 14 Jahre festgelegt. Er oder sie muss über die Zertifikate für das Fliegen der Drohne verfügen. Zusammen mit der Drohnenbetreiberin ist der Fernpilot für den sicheren Betrieb verantwortlich. Informationen zu den Drohnenbetreibern finden Sie auf der entsprechenden Seite.

Benötige ich ein Fernpiloten-Zertifikat?

Bei den Anforderungen für die Fernpilotinnen-Zertifikate wird zwischen Flügen in der offenen und solchen in der speziellen Kategorie unterschieden.

*Ausnahme: Fernpiloten, welche Drohnen der Klasse C0, Legacy-Drohnen unter 250g oder privat hergestellte Drohnen unter 250g in der Kategorie A1 benutzen, benötigen kein Fernpiloten-Zertifikat, es ist aber auch für sie empfohlen.

Fernpiloten-Zertifikate

Fernpiloten-Zertifikat A1/A3

Für Flüge in der offenen Kategorie gemäss den Flugregeln A1 oder A3 ist ein Fernpiloten-Zertifikat A1/A3 erforderlich.

Fernpiloten-Zertifikat A2

Für Flüge in der offenen Kategorie gemäss den Flugregeln A2 ist ein Fernpiloten-Zertifikat A2 erforderlich.

Fernpiloten-Zertifikat STS (spezielle Kategorie)

Für Flüge innerhalb der speziellen Kategorie gemäss STS ist ein Fernpiloten-Zertifikat STS erforderlich. Da dieses Fernpilotinnen-Zertifikat nur in Kombination mit einer STS-Deklaration genutzt werden kann, empfiehlt das BAZL vorgängig abzuklären, ob die Betriebsart STS möglich und erforderlich ist. Ein STS-Zertifikat wird in der speziellen Kategorie ausschliesslich für STS-Operationen vorausgesetzt. Für Bewilligungen nach PDRA oder SORA ist das STS-Zertifikat hingegen nicht notwendig.

Der Prozess für die Ausstellung des STS-Zertifikats setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Theorieprüfung STS wird in der Schweiz ausschliesslich vom BAZL durchgeführt. Die praktische Ausbildung und Prüfung muss hingegen bei einer anerkannten Stelle absolviert werden. Weitere Informationen zu STS finden Sie unter Standardszenarien (STS).

Anleitung zu den Prüfungen

Wenn Sie ein Zertifikat benötigen, unterstützt Sie die nachfolgende Anleitung bei Ihrer Zertifizierung als Fernpilot.

Orte der Theorieprüfungen A2 und STS

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS