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Spezielle Kategorie

Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Die Drohne wird dann in der speziellen Kategorie betrieben.

Einführung in die spezielle Kategorie

Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Die Drohne wird dann in der speziellen Kategorie betrieben.

Standardszenarien (STS)

Die Standardszenarien richten sich an Betreiber, die Drohnenoperationen nach vordefinierten Bedingungen durchführen möchten. Wenn bestimmte technische und betriebliche Anforderungen eingehalten werden, kann der Betreiber seine Drohnen unkompliziert einsetzen. Derzeit sind zwei Standardszenarien verfügbar: STS-01 und STS-02.

Sprühen mit Drohnen (SPRAY)

Das Versprühen von Flüssigkeiten mit einem unbemannten Luftfahrzeug unterliegt einer vorgängigen Bewilligung durch das BAZL. Die konkreten Anforderungen für das Einreichung eines Bewilligungsgesuchs hängen in erster Linie von der Art der versprühten Substanz und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.

Pre-defined Risk Assessment (PDRA)

Die Betreiberin oder der Betreiber muss bei einem PDRA bestätigen, dass er oder sie sämtliche vorgegebenen Bedingungen, die im PDRA enthalten sind, erfüllt. Im Gegensatz zu den STS, muss die Drohne nicht zwingend mit einer Klassenmarkierung versehen sein. Da PDRA keine spezifischen Szenarien vorgeben, haben Antragstellerinnen und Antragsteller mehr Flexibilität bei der Durchführung ihres geplanten Drohnenfluges.

Specific Operations Risk Assessment (SORA)

Wenn ein Betrieb nicht durch ein STS oder eine PDRA abgedeckt ist, müssen Antragsteller eine Risikobewertung durchführen, Minderungsmassnahmen festlegen und die Sicherheitsziele einhalten. Die Methodik zur Risikobewertung mit der Bezeichnung SORA (Specific Operations Risk Assessment) wurde zu diesem Zweck entwickelt. Die EASA hat die SORA als Acceptable Means of Compliance (AMC) zu Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/947 veröffentlicht.

Änderung oder Verlängerung einer Bewilligung

Inhaber einer Bewilligung, die deren Umfang ändern oder deren Gültigkeitsdauer verlängern möchten, müssen beim BAZL einen Antrag einreichen. Diese Seite beschreibt das einzuhaltende Verfahren, die anwendbaren Anforderungen sowie die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen.

Grenzüberschreitende Einsätze (CBO)

Wenn ein UAS-Betreiber beabsichtigt, eine Operation in der Speziellen Kategorie durchzuführen, die zuvor von einem anderen EASA-Mitgliedstaat (gemäss PDRA oder SORA) genehmigt wurde und ganz oder teilweise in der Schweiz oder in Liechtenstein stattfindet, muss ein grenzüberschreitender Antrag beim BAZL eingereicht werden. Wenn Sie über eine vom BAZL ausgestellte Bewilligung verfügen und in einem anderen EASA-Mitgliedstaat tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde im Ausland.

Light UAS Operator Certificate (LUC)

Ein LUC ist ein Zertifikat, das professionellen Betreiberinnen und Betreibern sowie Herstellern von Drohnen besondere Privilegien für ihren Drohnenbetrieb gewährt. Inhaberinnen und Inhaber eines LUC können genau definierte Prozesse, für die normalerweise das BAZL verantwortlich ist, selbständig durchführen.

Anerkannte und Qualifizierte Stellen (RE/QE)

Das BAZL kann im Bereich Drohnen von externen Organisationen unterstützt werden. Nachfolgend wird erklärt, welche Funktion diese Stellen übernehmen und wie Organisationen zu einer solchen Stelle werden können.