Spezielle Kategorie
Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Die Drohne wird dann in der speziellen Kategorie betrieben.

Einführung in die spezielle Kategorie
Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Die Drohne wird dann in der speziellen Kategorie betrieben.

Standardszenarien (STS)
Die Standardszenarien richten sich an Betreiber, die Drohnenoperationen nach vordefinierten Bedingungen durchführen möchten. Wenn bestimmte technische und betriebliche Anforderungen eingehalten werden, kann der Betreiber seine Drohnen unkompliziert einsetzen. Derzeit sind zwei Standardszenarien verfügbar: STS-01 und STS-02.

Sprühen mit Drohnen (SPRAY)
Das Versprühen von Flüssigkeiten mit einem unbemannten Luftfahrzeug unterliegt einer vorgängigen Bewilligung durch das BAZL. Die konkreten Anforderungen für das Einreichung eines Bewilligungsgesuchs hängen in erster Linie von der Art der versprühten Substanz und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.

Pre-defined Risk Assessment (PDRA)
Die Betreiberin oder der Betreiber muss bei einem PDRA bestätigen, dass er oder sie sämtliche vorgegebenen Bedingungen, die im PDRA enthalten sind, erfüllt. Im Gegensatz zu den STS, muss die Drohne nicht zwingend mit einer Klassenmarkierung versehen sein. Da PDRA keine spezifischen Szenarien vorgeben, haben Antragstellerinnen und Antragsteller mehr Flexibilität bei der Durchführung ihres geplanten Drohnenfluges.

Specific Operations Risk Assessment (SORA)
Die EASA hat eine umfassende Umfrage gestartet, um die bevorstehenden Änderungen der Ausbildungs- und Kompetenzanforderungen für Fernpiloten und operationelles Personal in der speziellen Kategorie gemäss Verordnung (EU) 2019/947 zu unterstützen. Nach vier Jahren Umsetzung wurden erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich Qualifikationen und Prüfmethoden festgestellt. Um eine bessere Harmonisierung, ein einheitliches Sicherheitsniveau und die Mobilität innerhalb der EU zu fördern, sammelt die EASA Daten aller relevanten Stakeholder im Rahmen ihrer Folgenabschätzung. Die Umfrage ist in vier Teile unterteilt, für nationale Luftfahrtbehörden, UAS-Betreiber, Fernpiloten und Ausbildungsorganisationen. Das BAZL ermutigt alle Schweizer Akteure, die in der Speziellen Kategorie tätig sind, zur Teilnahme und zur Weitergabe ihrer Erfahrungen. Der Einsendeschluss für die Teilnahme ist der 30.01.2026.Link zur Umfrage: EUSurvey - Survey

Grenzüberschreitende Einsätze (CBO)
Wenn ein UAS-Betreiber beabsichtigt, eine Operation in der Speziellen Kategorie durchzuführen, die zuvor von einem anderen EASA-Mitgliedstaat (gemäss PDRA oder SORA) genehmigt wurde und ganz oder teilweise in der Schweiz oder in Liechtenstein stattfindet, muss ein grenzüberschreitender Antrag beim BAZL eingereicht werden. Wenn Sie über eine vom BAZL ausgestellte Bewilligung verfügen und in einem anderen EASA-Mitgliedstaat tätig werden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde im Ausland.

Light UAS Operator Certificate (LUC)
Ein LUC ist ein Zertifikat, das professionellen Betreiberinnen und Betreibern sowie Herstellern von Drohnen besondere Privilegien für ihren Drohnenbetrieb gewährt. Inhaberinnen und Inhaber eines LUC können genau definierte Prozesse, für die normalerweise das BAZL verantwortlich ist, selbständig durchführen.

Anerkannte und Qualifizierte Stellen (RE/QE)
Das BAZL kann im Bereich Drohnen von externen Organisationen unterstützt werden. Nachfolgend wird erklärt, welche Funktion diese Stellen übernehmen und wie Organisationen zu einer solchen Stelle werden können.