Specific Operations Risk Assessment (SORA)
Wenn ein Betrieb nicht durch ein STS oder eine PDRA abgedeckt ist, müssen Antragsteller eine Risikobewertung durchführen, Minderungsmassnahmen festlegen und die Sicherheitsziele einhalten. Die Methodik zur Risikobewertung mit der Bezeichnung SORA (Specific Operations Risk Assessment) wurde zu diesem Zweck entwickelt. Die EASA hat die SORA als Acceptable Means of Compliance (AMC) zu Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/947 veröffentlicht.
Bearbeitungszeit für Anträge
Aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl an Anträgen ist die Bearbeitungszeit aktuell länger als üblich. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Jeder Antrag wird mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft.
Beizug von Beratungsunternehmen
Betreiber können Beratungsunternehmen zur Unterstützung bei der Erstellung ihres Antrags beiziehen. Der Betreiber bleibt jedoch der alleinige Ansprechpartner für das BAZL. Er trägt die volle Verantwortung für den Inhalt des Antrags, dessen regulatorische Konformität sowie für die Beherrschung sämtlicher eingereichter Unterlagen.
Vorkenntnisse
Vor der Einreichung eines Antrags muss der Betreiber über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich der UAS-Regulierung und der Risikobewertung verfügen. Dazu gehört insbesondere das Verständnis der Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/947 sowie der Grundsätze der SORA-Methodik.
Je nach Komplexität des geplanten Betriebs kann die Erstellung einer Risikobewertung ein hohes Mass an Fachwissen erfordern. Der Betreiber muss in der Lage sein, sämtliche in seinem Antrag enthaltenen Elemente zu verstehen, zu begründen und zu beherrschen.
Übergang von SORA 2.0 zu SORA 2.5
Die EASA Executive Decision zu SORA 2.5 ist am 30.09.2025 in Kraft getreten. Ab dem 01.04.2026 müssen alle neuen SORA-Anträge in der Schweiz gemäss SORA 2.5 eingereicht werden. Auf der Grundlage der SORA 2.0 vom BAZL erteilte Bewilligungen bleiben bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum gültig.
Schritte für einen Antrag auf Bewilligung
1. Sicherstellen, dass der SORA-Prozess Ihren Bedürfnissen entspricht
Bevor der SORA-Prozess gestartet wird, sollte der Antragsteller prüfen, ob die geplante Operation tatsächlich für den SORA-Prozess geeignet ist. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass:
- die Operation nicht in die Offene Kategorie fällt;
- die Operation nicht durch ein Standardszenario (STS) oder eine Pre-defined Risk Assessment (PDRA) abgedeckt ist;
- die Operation nicht in die Zulassungspflichtige Kategorie fällt;
- die Operation nicht einem spezifischen NO-GO des BAZL unterliegt.
Wenn keiner der oben genannten Fälle zutrifft, kann der SORA-Prozess angewendet werden.
Der EASA Drone Rule Navigator kann Ihnen dabei helfen, den Antragstyp zu identifizieren, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Bitte beachten Sie, dass der SORA-Bewilligungsprozess in der Regel iterativ verläuft und mehrere Austauschrunden umfassen kann. Er erfordert eine enge Abstimmung mit dem BAZL und richtet sich nach der Komplexität des Projekts. Je nach den Anpassungen, die nach der Beurteilung durch das BAZL am Safety Portfolio vorzunehmen sind, kann die Gesamtbeurteilung zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, bevor sie abgeschlossen werden kann.
2. Informieren Sie sich über die Vorschriften
Vor Einleitung eines Antragsverfahrens ist es unerlässlich, sich mit dem anwendbaren Rechtsrahmen vertraut zu machen. Hierzu sollten vorrangig die einschlägigen Acceptable Means of Compliance (AMC) sowie das Guidance Material (GM) der EASA konsultiert werden. Diese Informationen werden von der EASA in Kürze aktualisiert, um die Entwicklungen im Zusammenhang mit SORA 2.5 zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit können sie hier eingesehen werden.
Das BAZL stellt zudem eigene unterstützende Dokumentationen zur Verfügung, die unten heruntergeladen werden können. Diese werden in Kürze aktualisiert, um die Entwicklungen im Zusammenhang mit SORA 2.5 zu integrieren. Wir empfehlen ausserdem, die weiteren Dokumente in den Abschnitten «Links» und «Dokumente» am Ende dieser Seite sorgfältig zu prüfen.
3. Vorläufige Einreichung des Antrags und Zulässigkeit
Das BAZL prüft die Zulässigkeit des Gesuchs. Bei Bedarf kann ein 30-minütiger Austausch mit einem Experten des BAZL stattfinden. Das Formular muss im PDF-Format gesendet werden.
4. Vollständige Einreichung des Antrags
Nach der ersten Validierung des Antrags durch das BAZL wird der Antragsteller eingeladen, das «Part 2»-Formular (vom BAZL bereitgestellt) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, einschliesslich einer Konformitätstabelle (vom BAZL bereitgestellt), einzureichen.
5. Bewertung, Austausch und Bewilligung
Das BAZL prüft den gesamten Antrag. In den meisten Fällen findet ein mehrfacher Austausch zwischen dem BAZL und dem Antragsteller statt, bis der Antrag als akzeptabel gilt. Wird der Bewilligungsantrag gutgeheissen, stellt das BAZL eine Betriebsbewilligung mit einer Gültigkeit von zwei Jahren aus.
Änderung oder Verlängerung einer bereits bewilligten Drohnenoperation
Bitte konsultieren Sie die entsprechende Webseite: Änderung oder Verlängerung einer Bewilligung.

