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Specific Operations Risk Assessment (SORA)

Neue SORA-Version 2.5

Weitere Informationen finden Sie unten unter «Übergang von SORA 2.0 zu SORA 2.5». Die Bearbeitungszeit von Anträgen nach SORA 2.5 kann aufgrund von Änderungen im Prüfprozess länger als üblich dauern.

Vorkenntnisse

Da die Antragsteller die Risikobewertung selbst durchführen, sind Kenntnisse der Luftfahrt und der üblichen Verfahren zur Überprüfung von sicherheitsrelevanten Systemen unerlässlich. Spezialisierte Unternehmen bieten solche Dienstleistungen an, um Antragsteller bei diesem Prozess zu unterstützen. Das BAZL gibt keine Empfehlung zu den Unternehmen ab.

Übergang von SORA 2.0 zu SORA 2.5

Neue SORA-Bodenrisikokarte

Die neue SORA-Bodenrisikokarte (Bevölkerungsdichte), abgestimmt auf SORA 2.5, ist auf https://map.geo.admin.ch verfügbar. Zwei Layer stehen zur Auswahl: «SORA Bodenrisiko 100» (Auflösung 100 m × 100 m) und «SORA Bodenrisiko 200» (Auflösung 200 m × 200 m).

Die EASA Executive Decision zu SORA 2.5 ist am 30.09.2025 in Kraft getreten. Bis zum 01.04.2026 (Übergangsfrist von sechs Monaten) akzeptiert das BAZL weiterhin Gesuche, die auf SORA 2.0 basieren. Vom BAZL auf Grundlage von SORA 2.0 erteilte Bewilligungen bleiben bis zum 30.09.2027 oder bis zu ihrem angegebenen Ablaufdatum gültig.

Das BAZL und die UAS-Betreiber arbeiten während der gesamten Übergangsphase gemeinsam daran, die entsprechenden BAZL-Leitfäden zu aktualisieren. In der Zwischenzeit können Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auf die untenstehenden Links zu den relevanten EASA Acceptable Means of Compliance und Guidance Material für SORA 2.0 und SORA 2.5 zurückgreifen:

Schritte zur Beantragung eine Bewilligung

Schritt 1 – Sicherstellen, dass der SORA-Prozess Ihren Bedürfnissen entspricht

Bevor der SORA-Prozess gestartet wird, sollte der Antragsteller prüfen, ob die geplante Operation tatsächlich für den SORA-Prozess geeignet ist. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass:

Wenn keiner der oben genannten Fälle zutrifft, kann der SORA-Prozess angewendet werden.

Der EASA Drone Rule Navigator kann Ihnen dabei helfen, den Antragstyp zu identifizieren, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Bitte beachten Sie, dass der SORA-Bewilligungsprozess in der Regel iterativ verläuft und mehrere Austauschrunden umfassen kann. Er erfordert eine enge Abstimmung mit dem BAZL und richtet sich nach der Komplexität des Projekts. Je nach den Anpassungen, die nach der Beurteilung durch das BAZL am Safety Portfolio vorzunehmen sind, kann die Gesamtbeurteilung zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, bevor sie abgeschlossen werden kann.

Schritt 2 – Informieren Sie sich über die Vorschriften und Hilfsdokumente

Das BAZL hat ein Dokument mit dem Titel «Guidance Material» erstellt, das vor Einreichung eines Gesuchs unbedingt konsultiert werden muss (siehe unten). Wir bitten Sie, die weiteren Dokumente unter den Rubriken «Links» und «Dokumente» weiter unten auf dieser Seite aufmerksam durchzulesen.

Schritt 3 – Reichen Sie den Antrag mit dem Formular «Part 1» ein

Das BAZL prüft die Zulässigkeit des Gesuchs. Bei Bedarf kann ein 30-minütiger Austausch mit einem Experten des BAZL stattfinden. Das Formular muss im PDF-Format gesendet werden.

Zwei «Teil 1»-Formulare stehen unten zur Verfügung: eines für die SORA Version 2.0 und eines für die Version 2.5. Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular zu verwenden.

Schritt 4– Fahren Sie mit dem Formular «Part 2» fort

Nach der ersten Validierung des Antrags durch das BAZL wird der Antragsteller eingeladen, das «Part 2»-Formular (vom BAZL bereitgestellt) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, einschliesslich einer Konformitätstabelle (vom BAZL bereitgestellt), einzureichen.

Schritt 5 – Bewertung, Austausch und Bewilligung

Das BAZL prüft den gesamten Antrag. In den meisten Fällen findet ein mehrfacher Austausch zwischen dem BAZL und dem Antragsteller statt, bis der Antrag als akzeptabel gilt. Wird der Bewilligungsantrag gutgeheissen, stellt das BAZL eine Betriebsbewilligung mit einer Gültigkeit von zwei Jahren aus.

Änderung oder Verlängerung einer bereits bewilligten Drohnenoperation

Zur Meldung einer betrieblichen oder technischen Änderung eines bereits vom BAZL genehmigten Flugbetriebs oder zur Beantragung der Verlängerung einer auslaufenden Bewilligung ist das untenstehende Formular zu verwenden

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme UAS