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Weitere Sicherheitsthemen

Diese Rubrik beleuchtet besondere Themen der Luftfahrtsicherheit und des sicheren Betriebs. Die Swiss Aviation Safety and Operations Conference (SASOC) dient als zentrale Austauschplattform für Fachleute, Organisationen und Behörden, um aktuelle Sicherheitsthemen zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Ergänzend finden Sie Informationen zu Himmelslaternen sowie zu Ballonen, darunter Kinderballone und Freiballone. Diese scheinbar einfachen Flugobjekte können sicherheitsrelevante Auswirkungen auf den Luftverkehr haben. Die Rubrik erklärt, welche Risiken bestehen, welche Regeln gelten und wie ein sicherer Umgang gewährleistet wird.

Ein Rednerpult und dahinter eine Leinwand. Darauf ist das Logo der Swiss Aviation Safety and Operations Conference (SASOC) 2024 zu sehen.

SASOC - Swiss Aviation Safety and Operations Conference

Um den Informations- und Wissensaustausch innerhalb der Aviatikindustrie in der Schweiz zu fördern und zu gewährleisten, führt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zweijährlich die Swiss Aviation Safety and Operations Conference (SASOC) durch.

Himmelslaternen

Himmelslaternen

In gewissen Teilen der Schweiz sind Himmelslaternen nicht mehr erlaubt, so unter anderem in den Städten Zürich und Bern, im Umkreis von 12 km um den Flughafen Basel-Mulhouse - und somit im gesamten Kanton Basel-Stadt - sowie in den Kantonen Basel-Landschaft, Wallis und Genf. Für Starts in der Nähe von Flugplätzen mit Flugsicherung ist eine Bewilligung von Skyguide erforderlich. Im Umkreis von 5 km um den Flughafen Zürich und Bern werden Himmelslaternen grundsätzlich nur nach Betriebsschluss bewilligt.

Ballone (Kinderballone und Freiballone)

Ballone (Kinderballone und Freiballone)

Handelsübliche Ballone (Kinderballone, Partyballone, Freiballone usw.) dürfen in der Regel ohne Bewilligung steigen gelassen werden. Die meisten Einschränkungen gelten im Umkreis von 5 km um eine Flugpiste. Grundsätzlich können Ballone mit weniger als 30 m3 Inhalt ohne Bewilligung des BAZL steigen gelassen werden. Von diesem allgemeinen Grundsatz gibt es hingegen auch einige Ausnahmen. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine gewisse Grösse oder Nutzlast erreicht wird oder sich in der Nähe ein Flugplatz befindet.